Prof. Dr. Fuchs, Hauptgeschäftsführer der
Bundesärztekammer:
Meine Damen und Herren! Ich möchte zum Antrag V-12 von
Herrn Dr. Pickerodt sprechen. Dort geht es darum, dass eine jährliche Erhebung
darüber durchzuführen ist, in welchem Umfang bei Veranstaltungen der ärztlichen
Fortbildung eine Kinderbetreuung angeboten wird. Das ist ein Antrag, der in
hohem Maße Kapazitäten bindet. Machbar ist natürlich alles. Für den Fall, dass
der Antrag nicht vom Antragsteller zurückgezogen wird, möchte ich Sie bitten,
diesen Antrag abzulehnen. Ich halte ihn für wenig zielführend. Die Ressourcen,
die wir zur Erhebung benötigten, sollten lieber den Kindern zugute kommen.
(Beifall)
Wir schätzen, dass es pro Jahr in Deutschland über 30 000
Fortbildungsveranstaltungen im ärztlichen Bereich gibt. Wir als
Bundesärztekammer haben hier nicht den Gesamtüberblick. Die Landesärztekammern
müssten in großem Umfang mit eingebunden werden. Der Vorstand soll berichten,
darüber hinaus soll im Tätigkeitsbericht eine Darstellung erfolgen. Es wäre ein
sehr komplexes Zusammenwirken zwischen Bundesärztekammer und Landesärztekammern
erforderlich.
Ich sehe auch erhebliche methodische Fragen, die sich hier
ergeben. Man müsste fragen, bis in welche Tiefe man gehen sollte, welche
Fortbildungstypologien erfasst werden sollen.
Alles in allem: Sie sollten den Antrag ablehnen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön, Herr Fuchs.
Als nächster Redner Herr Mayer aus Bayern.
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