TOP V : Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 23. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dr. Schagen, Berlin:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sparen mit meiner Wortmeldung einen Redebeitrag, weil ich gleichzeitig für den Antrag V-60 spreche. Der Deutsche Ärztetag hat sich im vergangenen Jahr in einem längeren Beschluss zur neuen Approbationsordnung geäußert und seiner Hoffnung Ausdruck gegeben, dass sich die Situation an den Hochschulen verbessern möge. Wir stellen fest, dass an fast allen Fakultäten in den letzten anderthalb Jahren die Diskussion über eine Verbesserung der Ausbildungssituation eine erhebliche Intensivierung erfahren hat. Der erste Satz des Antrags V-60 bringt zum Ausdruck, dass wir dies als Deutscher Ärztetag begrüßen wollen.

Im zweiten Satz weisen wir wie im Vorjahr darauf hin, dass die vorgesehenen Reformen doch allzu bürokratisch in den letzten Mühlen der Gesetzgebung verwässert worden sind, und erinnern daran, dass die eigentlich positiven Vorstellungen, die auch der Deutsche Ärztetag mehrfach begrüßt hat, den Empfehlungen des Murrhardter Kreises zu entnehmen sind und dass darüber weiter zu diskutieren wäre. Einer derjenigen, die an diesen Empfehlungen mitgewirkt haben, ist der Präsident dieses Deutschen Ärztetages.

Im dritten Satz unseres Antrags nehmen wir Bezug auf das, was Herr Professor von Jagow mit dem Begriff „Hammerexamen“ bezeichnet hat. Man mag über diesen Begriff streiten; in jedem Fall ist die Zusammenfassung der Prüfungen in zwei Prüfungen am Ende des ersten Abschnitts und am Ende des zweiten Abschnitts nach dem Praktischen Jahr etwas, was die Studenten sehr belasten wird. Das ist ja noch nicht schlimm; man kann ja sagen, die Ärzte sollen sich sehr früh an Belastungen gewöhnen. Das Problem ist allerdings, dass am Ende eines praktischen Ausbildungsabschnitts mit einer Fülle von Multiple-Choice-Fragen auch praktische Fähigkeiten abgeprüft werden sollen. Unter denen, die sich ein bisschen auskennen, gibt es niemanden, der grundsätzlich daran zweifelt, dass das möglich ist. Es gibt niemanden, der bisher zeigen konnte, dass das dafür zuständige Institut für die Prüfungsfragen genügend Material vorgelegt hat, dass man glauben kann, dass das auch tatsächlich erfolgen wird.

Deshalb muss darüber nachgedacht werden, ob es sinnvoll ist, die Prüfung am Ende des Praktischen Jahres mit dem ganzen theoretischen Ballast zu belasten, und ob es nicht möglich ist, andere Prüfungsformen zu wählen, die es den Studenten ermöglichen, bestimmte theoretische Anteile des Studiums schon vorher abgeprüft zu bekommen, damit sie sich intensiv der praktischen Ausbildung widmen können.

Ich bitte Sie also, den Antrag V-60 zu unterstützen.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. Jetzt hat Herr cand. med. Nicolas Hoffmann das Wort. Bitte schön.

(Beifall)

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