Dr. Schagen, Berlin:
Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Wir sparen mit meiner Wortmeldung einen Redebeitrag, weil ich
gleichzeitig für den Antrag V-60 spreche. Der Deutsche Ärztetag hat sich im
vergangenen Jahr in einem längeren Beschluss zur neuen Approbationsordnung
geäußert und seiner Hoffnung Ausdruck gegeben, dass sich die Situation an den
Hochschulen verbessern möge. Wir stellen fest, dass an fast allen Fakultäten in
den letzten anderthalb Jahren die Diskussion über eine Verbesserung der
Ausbildungssituation eine erhebliche Intensivierung erfahren hat. Der erste
Satz des Antrags V-60 bringt zum Ausdruck, dass wir dies als Deutscher Ärztetag
begrüßen wollen.
Im zweiten Satz weisen wir wie im Vorjahr darauf hin, dass
die vorgesehenen Reformen doch allzu bürokratisch in den letzten Mühlen der
Gesetzgebung verwässert worden sind, und erinnern daran, dass die eigentlich
positiven Vorstellungen, die auch der Deutsche Ärztetag mehrfach begrüßt hat,
den Empfehlungen des Murrhardter Kreises zu entnehmen sind und dass darüber
weiter zu diskutieren wäre. Einer derjenigen, die an diesen Empfehlungen
mitgewirkt haben, ist der Präsident dieses Deutschen Ärztetages.
Im dritten Satz unseres Antrags nehmen wir Bezug auf das,
was Herr Professor von Jagow mit dem Begriff „Hammerexamen“ bezeichnet hat. Man
mag über diesen Begriff streiten; in jedem Fall ist die Zusammenfassung der
Prüfungen in zwei Prüfungen am Ende des ersten Abschnitts und am Ende des
zweiten Abschnitts nach dem Praktischen Jahr etwas, was die Studenten sehr
belasten wird. Das ist ja noch nicht schlimm; man kann ja sagen, die Ärzte
sollen sich sehr früh an Belastungen gewöhnen. Das Problem ist allerdings, dass
am Ende eines praktischen Ausbildungsabschnitts mit einer Fülle von Multiple-Choice-Fragen
auch praktische Fähigkeiten abgeprüft werden sollen. Unter denen, die sich ein
bisschen auskennen, gibt es niemanden, der grundsätzlich daran zweifelt, dass
das möglich ist. Es gibt niemanden, der bisher zeigen konnte, dass das dafür zuständige
Institut für die Prüfungsfragen genügend Material vorgelegt hat, dass man
glauben kann, dass das auch tatsächlich erfolgen wird.
Deshalb muss darüber nachgedacht werden, ob es sinnvoll
ist, die Prüfung am Ende des Praktischen Jahres mit dem ganzen theoretischen
Ballast zu belasten, und ob es nicht möglich ist, andere Prüfungsformen zu
wählen, die es den Studenten ermöglichen, bestimmte theoretische Anteile des
Studiums schon vorher abgeprüft zu bekommen, damit sie sich intensiv der
praktischen Ausbildung widmen können.
Ich bitte Sie also, den Antrag V-60 zu unterstützen.
Danke schön.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. Jetzt hat Herr
cand. med. Nicolas Hoffmann das Wort. Bitte schön.
(Beifall)
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