Hoffmann, als geladener Gast:
Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich recht herzlich dafür
bedanken, dass wir eingeladen wurden. Wir freuen uns sehr darüber, dass wir
hier Rederecht erhalten haben.
Herr Professor von Jagow hat uns eben eine gute Einführung
gegeben. Ich möchte aus studentischer Sicht kurz den Stand der Dinge erläutern.
Ich fand es schade, dass bei den kooperierenden Verbänden leider nicht die Fachtagung
Medizin erwähnt wurde. Auch wir haben uns viel Mühe gegeben, uns mit dem Thema
auseinander zu setzen. Wir wissen, dass unser Input vor allem bei der lokalen
Ausarbeitung benötigt und auch in Anspruch genommen wurde.
(Beifall)
Die Chancen, welche die neue Approbationsordnung den
Fakultäten bei der Ausgestaltung der neuen Studienordnungen gewährt, haben
einige Fakultäten sicher genutzt. Es sind durchaus wirklich gute Curricula
entstanden. An vielen Fakultäten wurde allerdings nur das unbedingt Notwendige
im Zusammenhang mit der Lehre geändert. Beispielsweise wurden lediglich die
Bezeichnungen für die Kurse geändert. Was damals ein „Kurs“ war, heißt jetzt
„Querschnittsbereich“. An den Inhalten hat sich nicht viel verändert. Das ist
sicherlich nicht im Sinne der neuen Approbationsordnung.
Wir Studierenden kritisieren daher, dass die neue
Approbationsordnung an diesen Universitäten nicht zu einer Verbesserung der
Lehre führen wird. Daraus folgt für uns, dass es in Deutschland zukünftig
qualitativ sehr unterschiedliche medizinische Ausbildungen geben wird. Das
lehnen wir natürlich entschieden ab. Wir fordern deshalb eine weitere
Verbesserung und eine Weiterentwicklung der Approbationsordnung. Wir fordern
vor allem den verbindlichen Einbau moderner Lehrmethoden und moderner
Prüfungsformen.
(Beifall)
Ich möchte noch einen Punkt erwähnen, wo uns der Schuh
besonders drückt; Herr Professor von Jagow hat es bereits angesprochen. Die
Zusammenlegung der drei Staatsexamen zu einem nach dem Praktischen Jahr
abzulegenden „Hammerexamen“ wird dazu führen, dass die Studierenden nach dem
Praktischen Jahr ein Lernsemester einlegen werden, um die große Stofffülle von
drei Examina bewältigen zu können.
Außerdem halten wir eine Staatsprüfung vor dem Praktischen
Jahr für notwendig, um die erlernten theoretischen Inhalte direkt vor dem
Praktischen Jahr wiederholt zu haben, um so mit einem fundierten theoretischen
Wissen das Praktische Jahr ableisten zu können. Die lange Unterbrechung, die
für die Vorbereitung auf das neue zweite Staatsexamen benötigt wird, wird dazu
führen, dass die erlernten praktischen Fähigkeiten bis zum Eintritt in das
Berufsleben wieder verlernt bzw. vergessen werden. Wir wissen alle: Wer rastet,
der rostet.
Meine Damen und Herren, alle diese Probleme wurden auch
vom Bundesrat erkannt, nämlich bei der Verabschiedung der neuen
Approbationsordnung. Damals wurde ein Entschließungsantrag angenommen, der die
Bundesregierung auffordert, die Approbationsordnung bezüglich des neuen zweiten
Staatsexamens nachzubessern, bevor die ersten Studierenden diese Prüfung
ablegen müssen. Wir bitten nun an dieser Stelle die Bundesärztekammer, sich für
die Umsetzung dieses Entschließungsantrags und die damit verbundene Verlegung
des schriftlichen Teils des zweiten Staatsexamens vor das Praktische Jahr
einzusetzen. Es gilt, was Sie, Herr Präsident, völlig zu Recht bei der
Veranstaltung zur Zukunft des Medizinstudiums am 2. Juli 2001 in Berlin gesagt
haben: Nach der Reform ist vor der Reform.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, Herr Hoffmann.
Das Wort hat jetzt Herr Benninger.
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