TOP V : Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 23. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Hoffmann, als geladener Gast:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich recht herzlich dafür bedanken, dass wir eingeladen wurden. Wir freuen uns sehr darüber, dass wir hier Rederecht erhalten haben.

Herr Professor von Jagow hat uns eben eine gute Einführung gegeben. Ich möchte aus studentischer Sicht kurz den Stand der Dinge erläutern. Ich fand es schade, dass bei den kooperierenden Verbänden leider nicht die Fachtagung Medizin erwähnt wurde. Auch wir haben uns viel Mühe gegeben, uns mit dem Thema auseinander zu setzen. Wir wissen, dass unser Input vor allem bei der lokalen Ausarbeitung benötigt und auch in Anspruch genommen wurde.

(Beifall)

Die Chancen, welche die neue Approbationsordnung den Fakultäten bei der Ausgestaltung der neuen Studienordnungen gewährt, haben einige Fakultäten sicher genutzt. Es sind durchaus wirklich gute Curricula entstanden. An vielen Fakultäten wurde allerdings nur das unbedingt Notwendige im Zusammenhang mit der Lehre geändert. Beispielsweise wurden lediglich die Bezeichnungen für die Kurse geändert. Was damals ein „Kurs“ war, heißt jetzt „Querschnittsbereich“. An den Inhalten hat sich nicht viel verändert. Das ist sicherlich nicht im Sinne der neuen Approbationsordnung.

Wir Studierenden kritisieren daher, dass die neue Approbationsordnung an diesen Universitäten nicht zu einer Verbesserung der Lehre führen wird. Daraus folgt für uns, dass es in Deutschland zukünftig qualitativ sehr unterschiedliche medizinische Ausbildungen geben wird. Das lehnen wir natürlich entschieden ab. Wir fordern deshalb eine weitere Verbesserung und eine Weiterentwicklung der Approbationsordnung. Wir fordern vor allem den verbindlichen Einbau moderner Lehrmethoden und moderner Prüfungsformen.

(Beifall)

Ich möchte noch einen Punkt erwähnen, wo uns der Schuh besonders drückt; Herr Professor von Jagow hat es bereits angesprochen. Die Zusammenlegung der drei Staatsexamen zu einem nach dem Praktischen Jahr abzulegenden „Hammerexamen“ wird dazu führen, dass die Studierenden nach dem Praktischen Jahr ein Lernsemester einlegen werden, um die große Stofffülle von drei Examina bewältigen zu können.

Außerdem halten wir eine Staatsprüfung vor dem Praktischen Jahr für notwendig, um die erlernten theoretischen Inhalte direkt vor dem Praktischen Jahr wiederholt zu haben, um so mit einem fundierten theoretischen Wissen das Praktische Jahr ableisten zu können. Die lange Unterbrechung, die für die Vorbereitung auf das neue zweite Staatsexamen benötigt wird, wird dazu führen, dass die erlernten praktischen Fähigkeiten bis zum Eintritt in das Berufsleben wieder verlernt bzw. vergessen werden. Wir wissen alle: Wer rastet, der rostet.

Meine Damen und Herren, alle diese Probleme wurden auch vom Bundesrat erkannt, nämlich bei der Verabschiedung der neuen Approbationsordnung. Damals wurde ein Entschließungsantrag angenommen, der die Bundesregierung auffordert, die Approbationsordnung bezüglich des neuen zweiten Staatsexamens nachzubessern, bevor die ersten Studierenden diese Prüfung ablegen müssen. Wir bitten nun an dieser Stelle die Bundesärztekammer, sich für die Umsetzung dieses Entschließungsantrags und die damit verbundene Verlegung des schriftlichen Teils des zweiten Staatsexamens vor das Praktische Jahr einzusetzen. Es gilt, was Sie, Herr Präsident, völlig zu Recht bei der Veranstaltung zur Zukunft des Medizinstudiums am 2. Juli 2001 in Berlin gesagt haben: Nach der Reform ist vor der Reform.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank, Herr Hoffmann. Das Wort hat jetzt Herr Benninger.

© 2003, Bundesärztekammer.