PD Dr. Benninger, Baden-Württemberg:
Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu dem vielleicht etwas am Rande
wirkenden Antrag V-51. Wir erleben zurzeit eine Umwandlung in der Landschaft
der Hochschulkliniken, die zunehmend in private Trägerschaft übergeleitet
werden. Wir sehen darin eine Gefährdung der Freiheit, bis hin zur Gefährdung
der Freiheit von Forschung und Lehre, nach dem Motto: Wes Brot ich ess’, des
Lied ich sing’. Wir würden es begrüßen, wenn Sie diesen Antrag unterstützen
könnten, dass die Hochschulmedizin grundsätzlich eine öffentliche Aufgabe ist
und grundsätzlich auch bleiben soll, um so die Möglichkeit zu haben, durch
demokratisch legitimierte Gremien Einfluss ausüben zu können.
Allerdings bitte ich darum, im letzten Satz des ersten
Absatzes hinter dem Wort „kann“ das Wort „sonst“ einzufügen, sodass es heißt:
Die Entwicklung der Hochschulmedizin kann sonst durch demokratisch
bestimmte Gremien nicht mehr oder nicht mehr unabhängig gesteuert werden.
Diese Einfügung sollte vorgenommen werden, damit keine
Missverständnisse aufkommen.
Vielen Dank.
(Vereinzelt Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. Wir haben
Ihren Wunsch registriert, Herr Benninger.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Anträge, und zwar
in folgender Reihenfolge: 22, 50, 51, 60, 2 - nebst Änderungsanträgen - und 19.
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