TOP V : Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 23. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Wir kommen zunächst zum Antrag auf Drucksache V-22, der folgendermaßen lautet:

Der Deutsche Ärztetag appelliert an die Kultusministerkonferenz, im Rahmen der Umsetzung der 8. Novelle der Approbationsordnung für Ärzte die verpflichtende Evaluation der Lehre nach bundeseinheitlichen Kriterien zu gestalten.

Dieser Antrag stammt von Herrn Dr. Lipp. Möchte jemand eine Gegenrede halten? - Bitte, Herr Bertram.

Prof. Dr. Bertram, Nordrhein:

Ich möchte nur zu bedenken geben, dass wir damit eine obligatorische Evaluation fordern, die es bisher für unsere eigenen ärztlichen Fortbildungen nicht gibt. Für die Fortbildungszertifikate ist das nicht obligat gefordert. Man kann die Empfehlung aussprechen, aber man sollte es nicht obligat fordern.

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Es wird an die Kultusministerkonferenz appelliert. Dann müssen wir es konkret umformulieren.

Prof. Dr. Bertram, Nordrhein:

Es ist die Frage an Herrn Lipp, ob man es in eine Empfehlung umwandeln kann.

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Man könnte die Empfehlung an die Kultusministerkonferenz aussprechen, statt an die Kultusministerkonferenz zu appellieren. Herr Lipp, sind Sie damit einverstanden, dass wir statt „appelliert“ sagen: „empfiehlt“? So riesig ist der Unterschied ja nicht. „Empfiehlt“ ist noch deutscher. Sind Sie einverstanden? - Gut. Möchte sonst noch jemand das Wort ergreifen? - Dann frage ich: Wer möchte dem so geänderten Antrag 22 zustimmen? - Wer möchte das nicht? - Wer enthält sich? - Einige Enthaltungen. Der Antrag ist in der geänderten Fassung angenommen.

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