Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen zunächst zum
Antrag auf Drucksache V-22, der folgendermaßen lautet:
Der Deutsche Ärztetag appelliert an die Kultusministerkonferenz, im Rahmen
der Umsetzung der 8. Novelle der Approbationsordnung für Ärzte die
verpflichtende Evaluation der Lehre nach bundeseinheitlichen Kriterien zu
gestalten.
Dieser Antrag stammt von Herrn Dr. Lipp. Möchte jemand
eine Gegenrede halten? - Bitte, Herr Bertram.
Prof. Dr. Bertram, Nordrhein:
Ich möchte nur zu
bedenken geben, dass wir damit eine obligatorische Evaluation fordern, die es
bisher für unsere eigenen ärztlichen Fortbildungen nicht gibt. Für die
Fortbildungszertifikate ist das nicht obligat gefordert. Man kann die
Empfehlung aussprechen, aber man sollte es nicht obligat fordern.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Es wird an die
Kultusministerkonferenz appelliert. Dann müssen wir es konkret umformulieren.
Prof. Dr. Bertram, Nordrhein:
Es ist die Frage an
Herrn Lipp, ob man es in eine Empfehlung umwandeln kann.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Man könnte die Empfehlung
an die Kultusministerkonferenz aussprechen, statt an die
Kultusministerkonferenz zu appellieren. Herr Lipp, sind Sie damit
einverstanden, dass wir statt „appelliert“ sagen: „empfiehlt“? So riesig ist
der Unterschied ja nicht. „Empfiehlt“ ist noch deutscher. Sind Sie
einverstanden? - Gut. Möchte sonst noch jemand das Wort ergreifen? - Dann frage
ich: Wer möchte dem so geänderten Antrag 22 zustimmen? - Wer möchte das nicht?
- Wer enthält sich? - Einige Enthaltungen. Der Antrag ist in
der geänderten
Fassung angenommen.
|