Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen jetzt zum Antrag
auf Drucksache V-51 von Herrn Dr. Ungemach, Herrn Professor Kunze und
Herrn Dr. Benninger. Er lautet folgendermaßen:
Der Deutsche Ärztetag sieht die Hochschulmedizin grundsätzlich als
öffentliche Aufgabe.
Deshalb müssen Hochschulkliniken in öffentlicher Trägerschaft bleiben. Nur
so gelingt es, die nötige Transparenz bei den Entscheidungen, beim Aufbringen
der Finanzmittel und bei deren Verwendung zu erreichen. Die Entwicklung der
Hochschulmedizin kann durch demokratisch bestimmte Gremien nicht mehr oder
nicht mehr unabhängig gesteuert werden. Zudem entstehen Gefahren für die
Freiheit von Forschung und Lehre.
Der Deutsche Ärztetag fordert deshalb die Bundesländer auf, sich nicht
durch angebliche finanzielle Vorteile bei der Finanzierung der Hochschulmedizin
zur vollen oder teilweisen Privatisierung der Universitätskliniken verleiten
zu
lassen.
Gibt es da eine Gegenrede? - Nein. Dann brauchen
wir auch
keine Rede dafür. Wer möchte dem Antrag zustimmen? - Wer ist dagegen? - Das
Erste war die Mehrheit, aber doch zahlreiche Gegenstimmen. Wer enthält sich?
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Der Antrag ist angenommen.
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