TOP V : Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 23. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Wir kommen jetzt zum Antrag auf Drucksache V-51 von Herrn Dr. Ungemach, Herrn Professor Kunze und Herrn Dr. Benninger. Er lautet folgendermaßen:

Der Deutsche Ärztetag sieht die Hochschulmedizin grundsätzlich als öffentliche Aufgabe.

Deshalb müssen Hochschulkliniken in öffentlicher Trägerschaft bleiben. Nur so gelingt es, die nötige Transparenz bei den Entscheidungen, beim Aufbringen der Finanzmittel und bei deren Verwendung zu erreichen. Die Entwicklung der Hochschulmedizin kann durch demokratisch bestimmte Gremien nicht mehr oder nicht mehr unabhängig gesteuert werden. Zudem entstehen Gefahren für die Freiheit von Forschung und Lehre.

Der Deutsche Ärztetag fordert deshalb die Bundesländer auf, sich nicht durch angebliche finanzielle Vorteile bei der Finanzierung der Hochschulmedizin zur vollen oder teilweisen Privatisierung der Universitätskliniken verleiten zu lassen.

Gibt es da eine Gegenrede? - Nein. Dann brauchen wir auch keine Rede dafür. Wer möchte dem Antrag zustimmen? - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit, aber doch zahlreiche Gegenstimmen. Wer enthält sich? - Der Antrag ist angenommen.

© 2003, Bundesärztekammer.