Schirmer, Justiziar der Bundesärztekammer und der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
Ich möchte dazu gern eine rechtliche
Bemerkung machen. Wenn ein Vertragsarzt im Krankenhaus Operationsräume nutzen
will, sie mietet und einen Vertrag mit dem Krankenhaus hat, dann handelt es
sich um eine ausgelagerte Praxisstätte. Dann ist es ihm möglich, im Krankenhaus
ambulant zu
operieren, allerdings nur seine Patienten, die er als Vertragsarzt hat.
Hier wird gewünscht, dass Belegärzte am Krankenhaus
ambulant operieren können. Das würde voraussetzen, dass das Krankenhaus dies
zulässt. Ein Krankenhaus kann aber nicht dazu gezwungen werden.
Das ist das Umfeld, in dem sich dieser Antrag bewegt. Wenn
Sie das so beschließen wollen, dann ist das mehr eine Aufforderung. Das kann
man aber nicht gesetzlich durchsetzen.
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