TOP V : Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 23. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Schirmer, Justiziar der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:

Ich möchte dazu gern eine rechtliche Bemerkung machen. Wenn ein Vertragsarzt im Krankenhaus Operationsräume nutzen will, sie mietet und einen Vertrag mit dem Krankenhaus hat, dann handelt es sich um eine ausgelagerte Praxisstätte. Dann ist es ihm möglich, im Krankenhaus ambulant zu
ope­rieren, allerdings nur seine Patienten, die er als Vertragsarzt hat.

Hier wird gewünscht, dass Belegärzte am Krankenhaus ambulant operieren können. Das würde voraussetzen, dass das Krankenhaus dies zulässt. Ein Krankenhaus kann aber nicht dazu gezwungen werden.

Das ist das Umfeld, in dem sich dieser Antrag bewegt. Wenn Sie das so beschließen wollen, dann ist das mehr eine Aufforderung. Das kann man aber nicht gesetzlich durchsetzen.

© 2003, Bundesärztekammer.