Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen zur Abstimmung
über den Antrag auf Drucksache V-35 zur sektorenübergreifenden
Kooperation. Dieser Antrag ist von Herrn Dr. Munte, Herrn Dr. Hoppenthaller und
Frau Dr. Pfaffinger aus Bayern. Gibt es eine Gegenrede?
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung!)
- Vorstandsüberweisung, aber keine Gegenrede. Frau
Pfaffinger möchte den Antrag begründen. Bitte sehr.
Dr. Pfaffinger, Bayern:
Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, unser Antrag ist das
Pendant zum Antrag 34, über den wir gerade abgestimmt haben. Wir müssen die
Voraussetzungen dafür schaffen, dass es auch sektorenübergreifende
Kooperationen geben kann. Warum sollte ein niedergelassener Facharzt nicht
gegen Honorar und auf Wunsch eines Krankenhauses bestimmte Leistungen für das
Krankenhaus erbringen können, wenn das Krankenhaus gerade im Zusammenhang mit
der DRG-Situation diese Leistungen nicht entsprechend vorhalten kann? Auch
Hausärzte werden in Zukunft im und für das Krankenhaus auf so genannten
Brückenstationen tätig sein, damit die frühzeitigen Krankenhausentlassungen
überhaupt möglich sind. Wir brauchen eine flexible, integrierte,
sektorenübergreifende und fachübergreifende Versorgung.
Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.
Vielen Dank.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. Wir stimmen
jetzt über die Vorstandsüberweisung ab. Wer möchte der Vorstandsüberweisung
zustimmen? - Wer ist dagegen? - Das ist jetzt klar. Der Antrag ist an
den
Vorstand überwiesen.
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