Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen damit zum Antrag
auf Drucksache V-42 von Frau Dr. Rothe-Kirschberger und anderen. Es geht
um die Begutachtung der Flugreisetauglichkeit von Flüchtlingen. Die
Antragstellerin möchte, dass dazu ausschließlich unabhängige, qualifizierte
Fachärzte für PPP eingesetzt werden. Gibt es hier eine Gegenrede? - Bitte, Herr
Holfelder aus Hessen.
Dr. Holfelder, Hessen:
Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Ich halte den Antrag für sehr unausgegoren.
(Beifall)
Es heißt, dass die Flugreisetauglichkeit von
psychotraumatisierten Flüchtlingen ausschließlich durch qualifizierte Fachärzte
für Psychiatrie usw. beurteilt werden soll. Es handelt sich oft um multimorbide
Personen. Es geht nicht, dass hier nur Psychiater usw. tätig werden. Man kann
diesen Antrag nicht annehmen. Ich plädiere dafür, ihn abzulehnen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke. Möchte Frau
Rothe-Kirschberger für ihren Antrag sprechen? - Bitte schön.
Dr. Rothe-Kirschberger, Baden-Württemberg:
Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Obwohl die Zeit schon fortgeschritten ist,
möchte ich Sie eindrücklich bitten, meinem Antrag zuzustimmen. Die
Innenministerkonferenz hat am 6. Dezember vorigen Jahres einen Beschluss
gefasst. Diesen kann man nicht mehr rückgängig machen. Dieser Beschluss wird
derzeit durch Erlasse umgesetzt. Ich spreche auch im Namen einiger
wissenschaftlicher Gesellschaften, die eine gemeinsame Stellungnahme verfasst
haben. Wenn es schon durch Erlasse umgesetzt wird, dann müssen die Gutachter
ihre Arbeit wirklich fundiert machen können. Das können eben nur Fachärzte für
Psychiatrie und Psychotherapie bzw. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
mit Spezialisierung auf Psychotraumatologie. Die Fragen, um die es hier geht,
kann ein Arzt, der nicht über diese Spezialisierung verfügt, überhaupt nicht
qualifiziert beantworten. Er kann die weit reichenden Folgen für die Gesundheit
der Flüchtlinge im Hinblick auf die Verschlimmerung ihres Krankheitsbildes
nicht abschätzen. Daher möchte ich Sie sehr herzlich bitten, dem Antrag
zuzustimmen.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, Frau Kollegin
Rothe-Kirschberger. Das Wort zur Geschäftsordnung hat jetzt Herr Thierse.
Dr. Thierse, Berlin:
Ich habe eine Verständnisfrage
an die Antragstellerin. Was ist unter „Spezialisierung auf Psychotraumatologie“
zu verstehen? Es gibt weder in der Weiterbildungsordnung noch sonst wo etwas,
was eine solche Spezialisierung ausweist. Das sehen viele Delegierte hier
genauso. Was soll diese Einengung? Wenn das hier nicht zu klären ist, beantrage
ich die Überweisung des Antrags an den Vorstand.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke. Die Chance, das zu
klären, war vorhanden. Der Ärztetag kann sich jetzt eine Meinung bilden. Wir
treten in das Abstimmungsverfahren zu Antrag 42 ein. Wer möchte dem Antrag 42
zustimmen?
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung!)
- Dieser Antrag geht vor. Wer möchte die Vorstandsüberweisung
befürworten? - Wer möchte das nicht? - Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält
sich? - Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.
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