Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Wir beginnen mit dem Antrag
auf Drucksache V-44. Es geht um die ärztliche Berufsausübung im Kontext
der EU. Herr Professor Fuchs bittet ums Wort.
Prof. Dr. Fuchs, Hauptgeschäftsführer der
Bundesärztekammer:
Ich habe deshalb ums Wort gebeten, weil ich Sie
pflichtgemäß darüber informieren muss, dass wir mittlerweile eine Bugwelle
aufbauen, was Tagesordnungspunkte zukünftiger Ärztetage anlangt. Es geht zum
einen um den gerade erwähnten Tagesordnungspunkt. Der Antrag V-11 bezieht sich
auf das Pro und Contra der Zentralisierung ärztlicher Leistungen in der
medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten. Beim Antrag V-62 geht
es um den Ärztemangel in Deutschland. Der Antrag V-69 beschäftigt sich mit der
Integration von ambulanter und stationärer Versorgung. Ich bin mit Ihnen der
Meinung, dass alle vier Themen ein großes Gewicht haben. Aber wir müssen uns
auch überlegen, was wir uns dann zutrauen. Sie haben auch im Zusammenhang mit
der Berufsordnung Themen benannt, die auf den nächsten Deutschen Ärztetagen
behandelt werden sollen. Die Weiterbildungsordnung soll auf den nächsten
Ärztetagen regelhaft ein Tagesordnungspunkt sein.
Ich muss Sie daran erinnern, dass Sie auf einem früheren
Ärztetag beschlossen haben, dass auf dem 107. Deutschen Ärztetag das Thema der
Integration behinderter Menschen behandelt werden soll. Sie haben in Rostock
beschlossen, auf einem der nächsten Ärztetage das Thema Krankheit und soziale
Ungleichheit zu behandeln. Sie haben in Rostock darüber hinaus beschlossen, auf
einem der nächsten Ärztetage über die Arbeitssituation der niedergelassenen
Ärzte zu beraten. Schließlich ist auch noch das Thema Patient und Arzt in der
Pipeline.
Hier handelt es sich um einen Themenfächer, zu dessen
Abarbeitung wir mehrere Ärztetage benötigen. Ich möchte daran erinnern, dass
der Vorstand der Bundesärztekammer die Tagesordnung für den kommenden Ärztetag
meistens im September/Oktober eines Jahres festlegt. Es wäre angezeigt, dem
Vorstand einen gewissen Freiraum zu lassen, mit welcher auch
gesundheitspolitisch begründeten Priorität die jeweiligen Tagesordnungspunkte
festgelegt werden. Es sollte keine Festlegung auf lange Dauer erfolgen, denn
wir können immer auch von akuten gesundheitspolitischen Fragen bedrängt sein.
Es bietet sich vielleicht an, die vier Anträge, die
inhaltlich sehr wohl begründet sind, an den Vorstand zu überweisen. Ich meine
die Anträge 44, 11, 69 und 62.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. Dann haben
jetzt erst einmal die Antragsteller des Antrags 44 das Recht, sich zu äußern,
wenn sie dies möchten. Wenn die Anträge an den Vorstand überwiesen werden, wird
er sie zur Stoffsammlung nehmen und aus der aktuellen Situation heraus
entscheiden, in welcher Reihenfolge sie behandelt werden.
Zum Antrag 44 hat sich Frau Künanz aus Nordrhein gemeldet.
Bitte schön.
Künanz, Nordrhein:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Debatte zu verschiedenen Anträgen hat deutlich gezeigt, dass wir
hinsichtlich des EU-Rechts einen Informationsbedarf haben. Oft wird
argumentiert, dass bestimmte Regelungen beispielsweise in unserer
Weiterbildungsordnung mit Blick auf das EU-Recht nicht realisiert werden
könnten. Ich halte es daher weiterhin für notwendig, auf einem der nächsten
Ärztetage diesen Tagesordnungspunkt zu behandeln. Man kann auch hinsichtlich
der integrierten Versorgung und anderer Modelle Informationen über das EU-Recht
brauchen. Wir haben in Zukunft bei Kooperationen zwischen Praxen und
Krankenhäusern oder Ärzten in verschiedenen Strukturen einen dringenden
Informationsbedarf.
(Vereinzelt
Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank. Da Herr Fuchs
einen Verfahrensvorschlag - es war ja keine richtige Gegenrede - hinsichtlich
des Antrags 11 gemacht hat, darf sich jetzt Herr Josten zum Antrag 11 äußern.
Anschließend stimmen wir über alle vier Anträge hintereinander ab.
Dr. Josten, Nordrhein:
Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Die Punkte, die Herr Professor Fuchs angesprochen hat, sind für uns
nachvollziehbar. Auf der anderen Seite brennt uns in Nordrhein-Westfalen diese
Thematik bereits unter den Nägeln. Ich schlage vor, das auf die Tagesordnung
des 108. Deutschen Ärztetages zu nehmen, der möglicherweise in Berlin, der
Zentrale auch deutscher Gesundheitspolitik, stattfindet.
Unabhängig davon, wie Sie sich entscheiden, bitte ich Sie,
den zweiten Absatz des Antrags 11 folgendermaßen beginnen zu lassen: „Durch §
137 SGB V werden ...“. Die Änderung, die im ursprünglichen Text steht, ist
bereits vollzogen.
Ich danke Ihnen.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank. Frau Gitter
hat gerade den Tipp gegeben, dass unter www.baek.de alles, was zu Europa
wichtig ist, zu finden ist. Sie können sich das ja schon einmal herunterladen,
damit die Information vorhanden ist. Das bedeutet ja nicht, dass wir nicht mehr
über das eine oder andere diskutieren. Diesen Tipp gebe ich gern weiter.
(Zuruf)
- Sie möchten einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen?
(Zuruf: Man sollte
die vier Anträge etwas umformulieren und sagen,
dass der Deutsche Ärztetag diese Themen vorschlägt! Dann kann das
dafür zuständige Gremium ein vernünftiges Programm für den Ärztetag
stricken!)
- Gut. Jetzt bitte Herr Windhorst zur Geschäftsordnung.
Dr. Windhorst, Westfalen-Lippe:
Es geht nicht um
das Abarbeiten von Altlasten, sondern es geht darum, dass überbrückende
Maßnahmen erforderlich sind, um unsere Versorgungsstruktur aufrechtzuerhalten.
Neue politische Themen erfordern neue Konsequenzen. In verschiedenen Bereichen
brennen die Probleme auf den Nägeln. Um die Schnittstelle zwischen ambulanter
und stationärer Versorgung zu einer Nahtstelle zu machen, benötigen wir ein
klein wenig mehr Zeit und auch eine kluge Vorbereitung, damit wir nicht wieder
von der Politik überrollt werden, sondern die Gestaltung selbst in die Hand
nehmen.
Danke schön.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank. Ich glaube,
wir können jetzt über die vier Anträge abstimmen. Es geht um die Frage, ob der
Ärztetag bereit ist, die Formulierung „vorzuschlagen“ zu akzeptieren. Wenn das
der Fall ist, bekommen wir, glaube ich, bei allen Anträgen ein positives Votum.
Dann sind wir auch mit der Thematik so weit durch.
Sind Sie damit einverstanden, dass Sie die Themen, die
dort aufgeführt sind, als Themen dem Vorstand vorschlagen? Das ist jetzt kein
schriftlicher Antrag, sondern eine Art Geschäftsordnungsantrag. Sind Sie damit
einverstanden, dass wir dieses Vorschlagsrecht für Sie akzeptieren?
(Beifall)
- Danke schön. Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand?
- Dann ist das geschehen.
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