TOP V : Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 23. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache V-31 von Frau Schlang. Es wird eine Änderung der Geschäftsordnung vorgeschlagen. Es geht darum, dass Studierende eingeladen werden sollen. § 3 der Geschäftsordnung soll lauten:

Zum Wort berechtigt sind nur die Abgeordneten, die Mitglieder des Vorstandes und der Geschäftsführung sowie die gewählten studentischen Vertreterinnen und Vertreter.

Das ist sehr schwierig festzustellen. An sich laden wir studentische Vertreterinnen und Vertreter ein, die wir von der Fachtagung benannt bekommen. Wir geben ihnen als geladenen Gästen genauso das Wort wie anderen eingeladenen Personen. Wir sind mit der bisherigen Geschäftsordnung gut gefahren. Wenn wir in die Geschäftsordnung schreiben, dass sie quasi regelhaft dem Deutschen Ärztetag angehören und sich zu Wort melden können, dann ist das sozusagen eine Ausweitung der „Ärztetagspopulation“. Darauf möchte ich zartfühlend hinweisen. Das möchte ich nicht als echte Gegenrede, sondern nur als Sensibilisierung verstanden wissen. Ich frage formal: Wer möchte gegen den Antrag 31 sprechen? - Bitte schön, Herr Kollege.

N. N.: Es ist hier schon schwer mitzukriegen, was passiert, weil so viele Delegierte hier sind, weil Gäste anwesend sind. Es sind schon relativ viele Personen. Wenn ich mir vorstelle, dass jeder deutsche Arzt hier sein kann, hier am Rande stehen kann, dann kann ich mir eine vernünftige Arbeitsatmosphäre nicht mehr denken. Ich denke, das funktioniert nicht.

Auf dem außerordentlichen Deutschen Ärztetag in Berlin gab es viel Theater, weil viele Ärztinnen und Ärzte teilnehmen wollten, aber nicht teilnehmen durften. Das war sicher etwas unglücklich. Dass aber hier zu dieser Arbeitstagung alle Ärzte eingeladen werden sollen, die im Saal stehen, sitzen, protestieren, klatschen dürfen - da kann ich nur sagen: Arbeiten kann man dabei nicht.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. Sie plädieren also für die Ablehnung des Antrags. Jetzt hat Frau Schlang das Recht, ihren Antrag zu verteidigen.

Schlang, Hessen:

Das ist ein Missverständnis. Das ist kein Änderungsantrag von mir, sondern das steht bereits in der Geschäftsordnung. Ich finde es gut, dass die Studierenden hier immer zu Wort kommen. Meine Sorge, Herr Hoppe, ist: Es kann irgendetwas passieren, wir haben hier jemanden, den wir eigentlich gar nicht wollen oder es geht unter, es wird vergessen. Mir ist wichtig, dass es institutionalisiert wird, wie es von Ihnen bisher auch praktiziert wird. Das soll eine gewisse Regelhaftigkeit haben. Der Rest steht bereits in der Geschäftsordnung.

Noch etwas: Wenn Sie einen Antrag nicht in Ordnung finden, dann lehnen Sie ihn bitte ab. Aber diese dauernde Schreierei „Nichtbefassung!“ finde ich unerträglich.

(Zurufe)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag 31. Wer stimmt dem Antrag zu? - Einige. Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt. Das entspricht ganz dem Wunsch von Frau Schlang - nicht was das Ergebnis angeht, sondern was das Verfahren angeht.

© 2003, Bundesärztekammer.