Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen jetzt zur
Abstimmung über den Antrag auf Drucksache V-31 von Frau Schlang. Es wird
eine Änderung der Geschäftsordnung vorgeschlagen. Es geht darum, dass
Studierende eingeladen werden sollen. § 3 der Geschäftsordnung soll lauten:
Zum Wort berechtigt sind nur die Abgeordneten,
die Mitglieder des
Vorstandes und der Geschäftsführung sowie die gewählten studentischen
Vertreterinnen und Vertreter.
Das ist sehr schwierig festzustellen. An sich laden wir
studentische Vertreterinnen und Vertreter ein, die wir von der Fachtagung
benannt bekommen. Wir geben ihnen als geladenen Gästen genauso das Wort wie
anderen eingeladenen Personen. Wir sind mit der bisherigen Geschäftsordnung gut
gefahren. Wenn wir in die Geschäftsordnung schreiben, dass sie quasi regelhaft
dem Deutschen Ärztetag angehören und sich zu Wort melden können, dann ist das
sozusagen eine Ausweitung der „Ärztetagspopulation“. Darauf möchte ich
zartfühlend hinweisen. Das möchte ich nicht als echte Gegenrede, sondern nur
als Sensibilisierung verstanden wissen. Ich frage formal: Wer möchte gegen den
Antrag 31 sprechen? - Bitte schön, Herr Kollege.
N. N.: Es ist hier schon schwer mitzukriegen, was
passiert, weil so viele Delegierte hier sind, weil Gäste anwesend sind. Es sind
schon relativ viele Personen. Wenn ich mir vorstelle, dass jeder deutsche Arzt
hier sein kann, hier am Rande stehen kann, dann kann ich mir eine vernünftige
Arbeitsatmosphäre nicht mehr denken. Ich denke, das funktioniert nicht.
Auf dem außerordentlichen Deutschen Ärztetag in Berlin gab
es viel Theater, weil viele Ärztinnen und Ärzte teilnehmen wollten, aber nicht
teilnehmen durften. Das war sicher etwas unglücklich. Dass aber hier zu dieser
Arbeitstagung alle Ärzte eingeladen werden sollen, die im Saal stehen, sitzen,
protestieren, klatschen dürfen - da kann ich nur sagen: Arbeiten kann man dabei
nicht.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. Sie plädieren
also für die Ablehnung des Antrags. Jetzt hat Frau Schlang das Recht, ihren
Antrag zu verteidigen.
Schlang, Hessen:
Das ist ein Missverständnis. Das
ist kein Änderungsantrag von mir, sondern das steht bereits in der
Geschäftsordnung. Ich finde es gut, dass die Studierenden hier immer zu Wort
kommen. Meine Sorge, Herr Hoppe, ist: Es kann irgendetwas passieren, wir haben
hier jemanden, den wir eigentlich gar nicht wollen oder es geht unter, es wird
vergessen. Mir ist wichtig, dass es institutionalisiert wird, wie es von Ihnen
bisher auch praktiziert wird. Das soll eine gewisse Regelhaftigkeit haben. Der
Rest steht bereits in der Geschäftsordnung.
Noch etwas: Wenn Sie einen Antrag nicht in Ordnung finden,
dann lehnen Sie ihn bitte ab. Aber diese dauernde Schreierei „Nichtbefassung!“
finde ich unerträglich.
(Zurufe)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke. Wir kommen jetzt zur
Abstimmung über den Antrag 31. Wer stimmt dem Antrag zu? - Einige. Wer ist
dagegen? - Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt. Das
entspricht ganz dem Wunsch von Frau Schlang - nicht was das Ergebnis angeht,
sondern was das Verfahren angeht.
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