Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen jetzt zum Antrag
auf Drucksache V-15. Dieser Antrag kommt von Herrn Dr. Pickerodt aus
Berlin. Er betrifft die Kinderbetreuung. Herr Fuchs hat gebeten, das Wort
ergreifen zu können. Bitte schön.
Prof. Dr. Fuchs, Hauptgeschäftsführer der
Bundesärztekammer:
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Lassen Sie mich bitte kurz berichten. Wir haben hier während des Ärztetages zum
ersten Mal eine Kinderbetreuung vorgesehen. Wir hatten bisher keine
Gelegenheit, diesbezüglich auf Erfahrungswerte zurückzugreifen, vor allem auch
was die Anzahl anlangt. So hatten wir zwei Betreuungsformen im Angebot, nämlich
für den Fall, dass es eine kleine Zahl ist, den Rückgriff auf die
Kindertagesstätte des Westdeutschen Rundfunks, und bei einer größeren Zahl von
angemeldeten Kindern hätten wir eine eigene Kinderbetreuung hier im
Tagungszentrum eingerichtet.
Es haben fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmer von unserem
Angebot Gebrauch gemacht, wobei eines der Kinder nur während der Eröffnungsveranstaltung
betreut werden musste. Wir haben dann konsequenterweise auf das Angebot des
Westdeutschen Rundfunks zurückgegriffen. Ich darf Ihnen berichten, dass wir
über dieses Angebot froh sind. Nach dem, was wir an Rückkopplung erhalten
haben, muss es dort eine optimale pädagogische Betreuung gegeben haben.
(Beifall)
Die Kinder haben auch an einem „Waldtag“ teilgenommen. Es
war wohl auch ganz wichtig, dass diese Kinder, wie uns die Betreuer sagten,
aktiv integriert wurden. Sie hatten ihre Spielpartner. Es muss auch eine sehr
positive Erfahrung für die Leiterin des Kindergartens gewesen sein. Ich hoffe,
dass die Eltern, die davon haben Nutzen ziehen können, diese positive Erfahrung
bestätigen können.
Wenn diese kleine Anzahl von Kindern, wie in dem Antrag
gefordert, in eine stundenweise Kinderbetreuung vor Ort gegeben worden wären,
hätten wir ihnen nicht so viele Spielpartner bieten können. Die Lösung wäre
dann doch ein Stückchen weniger kindgerecht gewesen.
(Beifall)
Was den Antrag anlangt, so unterstützen wir das gern.
Allerdings bitte ich, den letzten Satz des Antrags zu streichen, der lautet:
Für Kinder unter 3 Jahren wird darüber hinaus eine stundenweise
tagungsortnahe
Kinderbetreuung angeboten.
Wir haben uns erkundigt, wie das zu handhaben wäre. Bei
der geforderten Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren sagt uns die Stadt, dass
ganz besondere Grundbedingungen erfüllt sein müssten, da auf den
Schlaf-Wach-Rhythmus dieser Kinder geachtet werden muss. Voraussetzung wären
separate Schlafräume und speziell ausgebildete Fachkräfte. Die Vorgabe der
Stadt wäre, dass pro Kind eine ausgebildete Fachkraft vorgehalten werden muss.
Ich denke, das müssten Sie noch einmal überlegen.
Mein Plädoyer lautet, dass Sie bei diesem Antrag zumindest
den letzten Satz streichen.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. Gibt es eine
Befürwortung? - Das ist nicht der Fall. Es gibt den Antrag, den letzten Satz
des Antrags zu streichen:
Für Kinder unter 3 Jahren wird darüber hinaus eine stundenweise
tagungsortnahe
Kinderbetreuung angeboten.
Diesen Änderungsantrag hat Herr Fuchs, der
antragsberechtigt ist, gestellt. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? - Wer ist
dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist dieser Satz gestrichen. Ich stelle
jetzt den restlichen Text des Antrags zur Abstimmung.
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung!)
- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte den
Antrag 15 an den Vorstand überweisen? - Wer möchte das nicht? - Das ist die
Mehrheit. Wer möchte dem Antrag 15 zustimmen? - Wer möchte das nicht? - Dann
ist der Antrag 15 in der geänderten Fassung angenommen.
|