TOP V : Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 23. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Wir kommen jetzt zum Antrag auf Drucksache V-15. Dieser Antrag kommt von Herrn Dr. Pickerodt aus Berlin. Er betrifft die Kinderbetreuung. Herr Fuchs hat gebeten, das Wort ergreifen zu können. Bitte schön.

Prof. Dr. Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer:

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich bitte kurz berichten. Wir haben hier während des Ärztetages zum ersten Mal eine Kinderbetreuung vorgesehen. Wir hatten bisher keine Gelegenheit, diesbezüglich auf Erfahrungswerte zurückzugreifen, vor allem auch was die Anzahl anlangt. So hatten wir zwei Betreuungsformen im Angebot, nämlich für den Fall, dass es eine kleine Zahl ist, den Rückgriff auf die Kindertagesstätte des Westdeutschen Rundfunks, und bei einer größeren Zahl von angemeldeten Kindern hätten wir eine eigene Kinderbetreuung hier im Tagungszentrum eingerichtet.

Es haben fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmer von unserem Angebot Gebrauch gemacht, wobei eines der Kinder nur während der Eröffnungsveranstaltung betreut werden musste. Wir haben dann konsequenterweise auf das Angebot des Westdeutschen Rundfunks zurückgegriffen. Ich darf Ihnen berichten, dass wir über dieses Angebot froh sind. Nach dem, was wir an Rückkopplung erhalten haben, muss es dort eine optimale pädagogische Betreuung gegeben haben.

(Beifall)

Die Kinder haben auch an einem „Waldtag“ teilgenommen. Es war wohl auch ganz wichtig, dass diese Kinder, wie uns die Betreuer sagten, aktiv integriert wurden. Sie hatten ihre Spielpartner. Es muss auch eine sehr positive Erfahrung für die Leiterin des Kindergartens gewesen sein. Ich hoffe, dass die Eltern, die davon haben Nutzen ziehen können, diese positive Erfahrung bestätigen können.

Wenn diese kleine Anzahl von Kindern, wie in dem Antrag gefordert, in eine stundenweise Kinderbetreuung vor Ort gegeben worden wären, hätten wir ihnen nicht so viele Spielpartner bieten können. Die Lösung wäre dann doch ein Stückchen weniger kindgerecht gewesen.

(Beifall)

Was den Antrag anlangt, so unterstützen wir das gern. Allerdings bitte ich, den letzten Satz des Antrags zu streichen, der lautet:

Für Kinder unter 3 Jahren wird darüber hinaus eine stundenweise tagungsortnahe Kinderbetreuung angeboten.

Wir haben uns erkundigt, wie das zu handhaben wäre. Bei der geforderten Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren sagt uns die Stadt, dass ganz besondere Grundbedingungen erfüllt sein müssten, da auf den Schlaf-Wach-Rhythmus dieser Kinder geachtet werden muss. Voraussetzung wären separate Schlafräume und speziell ausgebildete Fachkräfte. Die Vorgabe der Stadt wäre, dass pro Kind eine ausgebildete Fachkraft vorgehalten werden muss. Ich denke, das müssten Sie noch einmal überlegen.

Mein Plädoyer lautet, dass Sie bei diesem Antrag zumindest den letzten Satz streichen.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. Gibt es eine Befürwortung? - Das ist nicht der Fall. Es gibt den Antrag, den letzten Satz des Antrags zu streichen:

Für Kinder unter 3 Jahren wird darüber hinaus eine stundenweise tagungsortnahe Kinderbetreuung angeboten.

Diesen Änderungsantrag hat Herr Fuchs, der antragsberechtigt ist, gestellt. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist dieser Satz gestrichen. Ich stelle jetzt den restlichen Text des Antrags zur Abstimmung.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte den Antrag 15 an den Vorstand überweisen? - Wer möchte das nicht? - Das ist die Mehrheit. Wer möchte dem Antrag 15 zustimmen? - Wer möchte das nicht? - Dann ist der Antrag 15 in der geänderten Fassung angenommen.

© 2003, Bundesärztekammer.