Prof.
Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Dann rufe ich Tagesordnungspunkt
VI auf:
Bericht über die Jahresrechnung der Bundesärztekammer für das
Geschäftsjahr 2001/2002
(01.07.2001 - 30.06.2002)
a) Bericht der Geschäftsführung zum Jahresabschluss 2001/2002
b) Bericht des Vorsitzenden der
Finanzkommission der Bundesärztekammer über die Tätigkeit der Finanzkommission
und die Prüfung der Jahresrechnung des Geschäftsjahres 2001/2002
Zu den Tagesordnungspunkten VI bis VIII, den
Finanztagesordnungspunkten, gebe ich folgende Hinweise: Die Finanzkommission
hat durch einen Grundsatzbeschluss im Jahr 1987 für eine öffentliche Beratung
der Tagesordnungspunkte „Finanzen“ plädiert. Der Vorstand und die Delegierten
des 90. Deutschen Ärztetages haben diesem Vorschlag seinerzeit zugestimmt.
Da es sich um eine grundsätzliche Empfehlung der
Finanzkommission gehandelt hat, schlage ich vor, auch in diesem Jahr die
Beratungen zu den Tagesordnungspunkten VI bis VIII, den
Finanztagesordnungspunkten, öffentlich zu verhandeln. - Keine Gegenstimme. Das
Einverständnis damit ist herbeigeführt.
Wir treten in die Behandlung dieser Tagesordnungspunkte
ein. § 4 Abs. 6 der Satzung der Bundesärztekammer besagt:
Über die Genehmigung
des Haushaltsvoranschlages, die Festsetzung der Kostenanteile, die Entgegennahme
der Jahresrechnung und die Erteilung der Entlastung an den Vorstand können die
Delegierten einer Landesärztekammer nur einheitlich durch einen Stimmführer für
ihre Kammer abstimmen. Der Stimmführer hat dabei so viel Stimmen wie die Zahl
der seiner Ärztekammer nach § 4 Abs. 3 zustehenden Abgeordneten.
Beachten Sie bitte, dass nach § 10 der Geschäftsordnung
der Deutschen Ärztetage Anträge zum Haushaltsvoranschlag nur mit der Maßgabe
zur Abstimmung zugelassen werden, dass ein zustimmendes Abstimmungsergebnis
lediglich einen Vorschlag für die Entscheidung zur Abstimmung durch den Stimmführer
darstellt. Wird ein Änderungsantrag durch die Stimmführer angenommen, ist
gegebenenfalls ein Nachtragshaushalt aufzustellen.
Die Stimmabgabe erfolgt mittels farbiger Stimmkarten. Die
grünfarbige Stimmkarte bedeutet: ja, die rotfarbige Stimmkarte bedeutet: nein.
Das Abstimmungsverfahren erfolgt durch Aufrufen jeder Kammer in alphabetischer
Reihenfolge. Der Stimmführer gibt durch Hochheben der entsprechenden farbigen
Karte das Votum seiner Kammer bekannt. Somit ist die schnellstmögliche
Feststellung des Gesamtergebnisses gewährleistet.
Die Stimmkarten können jetzt bei Herrn Zielesch - von
Ihnen aus gesehen rechts vor der Bühne - abgeholt werden. Ich hoffe, alle
Landesärztekammern sind alsbald im Besitz der Stimmkarten.
Den Bericht der Geschäftsführung zum Jahresabschluss
2001/2002 gibt nun Herr Professor Fuchs, der Hauptgeschäftsführer der
Bundesärztekammer. Bitte schön, Herr Fuchs.
|