Henke, Vorstand der Bundesärztekammer:
Herr
Wahlleiter! Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen ja
nicht die Bekanntgabe des Ergebnisses abwarten. Man kann doch die Wahlen
vornehmen und dann am Abend auszählen.
(Widerspruch)
Wir müssen morgen noch das Thema Berufsordnung abhandeln,
ebenso den Tätigkeitsbericht. Das ist ein gewaltiges Programm. Wenn wir morgen
früh die Wahlen vorschalten, müssen wir während der Zeit des Auszählens der Stimmen
abwarten.
Mein Plädoyer ist, auch die Wahl des Senats und der beiden
Akademien noch heute durchzuführen.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Vilmar, Wahlleiter:
Danke.
Darüber können wir nachher abstimmen. Es liegt ja auch der Antrag vor, dass
sich alle Kandidaten persönlich vorstellen sollen. Das gibt eine Vielzahl von
Reden. Das ist gar nicht in vollem Umfang möglich, weil manche der vom Vorstand
Vorgeschlagenen gar nicht hier sind. Aber darüber können wir nachher noch
abstimmen.
Wir führen jetzt erst einmal die Wahl durch.
Hat jetzt jeder seine Stimme abgegeben, der dies tun
möchte? - Das scheint so zu sein. Der Wahlgang ist damit geschlossen. Ich
bitte, die Wahlurnen nach vorn zu bringen, damit ausgezählt werden kann.
Ich gebe das Wahlergebnis bekannt. Zahl der abgegebenen
Stimmen: 225, Zahl der ungültig abgegebenen Stimmen: keine. Zahl der für die
Wahl gültig abgegebenen Stimmen: 225. Davon ist eine Enthaltung. Das Quorum
beträgt 113 der gültig abgegebenen Stimmen. Auf Frau Bühren
entfielen 87 Stimmen, auf Herrn Kaplan 77 Stimmen und auf Frau Köhler 60
Stimmen. Damit hat niemand das Quorum erreicht, sodass wir noch einmal wählen
müssen.
Dazu sagt die Satzung:
Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen nicht erreicht, so findet im dritten
Wahlgang eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten mit der höchsten
Stimmenzahl aus dem zweiten Wahlgang statt. Ergibt sich dabei Stimmengleichheit,
so entscheidet das vom Vorsitzenden der Versammlung zu ziehende Los.
Die beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl aus dem
vorhergehenden Wahlgang sind Frau Bühren und Herr
Kaplan. Frau Köhler ist damit ausgeschieden. Ich frage, ob beide bereit sind,
im dritten Wahlgang, bei dem eine einfache Mehrheit genügt, zu kandidieren.
Frau Bühren? - Ja. Herr Kaplan? - Ja.
Schreiben Sie jetzt bitte „Bühren“
oder „Kaplan“ leserlich auf den Wahlzettel. Das weitere Verfahren kennen Sie
ja.
Hat jetzt jeder seine Stimme abgegeben, der dies tun
wollte? - Das scheint der Fall zu sein. Der Wahlgang ist damit geschlossen. Ich
bitte, die Urnen nach vorn zu bringen zum Auszählen.
Ich gebe das Wahlergebnis des dritten Wahlgangs bekannt.
Zahl der abgegebenen Stimmen: 224, Zahl der ungültig abgegebenen Stimmen: vier.
Die Zahl der gültig abgegebenen Stimmen beträgt demnach 220, davon drei
Enthaltungen. Frau Bühren hat 118 Stimmen erreicht,
Herr Kaplan 99 Stimmen. Damit ist Frau Bühren
gewählt.
(Beifall)
Ich frage Frau Bühren, ob sie
die Wahl annimmt. - Ja, sie nimmt die Wahl an.
Nun bitte ich Sie, sich auf Ihre Plätze zu begeben, weil
jetzt die Verpflichtung des neu gewählten Vorstands erfolgt. Ich bitte den
Vorstand, sich dort einzufinden, wo Herr Holfelder steht, damit die
Verpflichtung erfolgen kann.
Wir müssen auch noch darüber abstimmen, ob die Wahlen für
den Senat und die Akademien heute noch erfolgen sollen. Wer ist dafür, heute
weiterzumachen? - Ich sehe fast keinen, eigentlich überhaupt keinen. Wer ist
dafür, morgen weiterzumachen? - Dann ist das so beschlossen. Wir fahren morgen
früh um 9 Uhr mit den Wahlen für den Senat und die Akademien fort.
Ich bitte jetzt um Ruhe, damit Herr Holfelder die Verpflichtung
vornehmen kann. Bitte, Herr Holfelder.
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