Schirmer, Justiziar der Bundesärztekammer und der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Nach den Statuten aller drei Gremien werden die hier zu wählenden Mitglieder
aus einer Vorschlagsliste des Vorstands der Bundesärztekammer gewählt. Es gibt
daher keine Möglichkeit für den Ärztetag, diese Vorschlagsliste zu ergänzen.
Sie haben die Wahlfreiheit innerhalb der Namen in diesen Vorschlagslisten. Sie
haben diese Statuten ja irgendwann einmal beschlossen.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielleicht müssen wir diese
Statuten irgendwann einmal ändern, falls Sie diesbezüglich mehr
Bewegungsfreiheit haben möchten. Wir können ja jetzt nicht eigens eine
Vorstandssitzung abhalten, um zu überlegen, ob wir den Vorschlag, der eben
gemacht wurde, noch aufnehmen wollen oder nicht. Ich bitte um Verständnis
dafür, dass wir das in diesem Jahr nicht tun können. Wir werden sowieso mit
Satzungsüberlegungen auf Sie zukommen. Dann packen wir dies dazu, ob wir da
vielleicht einmal eine Änderung vornehmen. Sind Sie damit einverstanden? - Gut.
Dann bitte ich jetzt Herrn Eckel, uns mitzuteilen, welche
Funktionen die Kolleginnen und Kollegen, die auf den Listen stehen, haben.
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