TOP IX : Wahlen

4. Tag: Freitag, 23. Mai 2003 Vormittagssitzung

Schirmer, Justiziar der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Statuten aller drei Gremien werden die hier zu wählenden Mitglieder aus einer Vorschlagsliste des Vorstands der Bundesärztekammer gewählt. Es gibt daher keine Möglichkeit für den Ärztetag, diese Vorschlagsliste zu ergänzen. Sie haben die Wahlfreiheit innerhalb der Namen in diesen Vorschlagslisten. Sie haben diese Statuten ja irgendwann einmal beschlossen.

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielleicht müssen wir diese Statuten irgendwann einmal ändern, falls Sie diesbezüglich mehr Bewegungsfreiheit haben möchten. Wir können ja jetzt nicht eigens eine Vorstandssitzung abhalten, um zu überlegen, ob wir den Vorschlag, der eben gemacht wurde, noch aufnehmen wollen oder nicht. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir das in diesem Jahr nicht tun können. Wir werden sowieso mit Satzungsüberlegungen auf Sie zukommen. Dann packen wir dies dazu, ob wir da vielleicht einmal eine Änderung vornehmen. Sind Sie damit einverstanden? - Gut.

Dann bitte ich jetzt Herrn Eckel, uns mitzuteilen, welche Funktionen die Kolleginnen und Kollegen, die auf den Listen stehen, haben.

© 2003, Bundesärztekammer.