ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
I – 1
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I
– 1a
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I
– 1c
Auf Antrag des
Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache I-1) unter Berücksichtigung der
Anträge von Dr. Lichte (Drucksache I-1a) und Dr. Windhorst (Drucksache I-1c)
fasst der 106. Deutsche Ärztetag mit großer Mehrheit folgende
Entschließung:
Kranke
Menschen haben Anspruch auf eine fachlich hochwertige und humane Versorgung.
Oberste Priorität aus Sicht der Bevölkerung ist – jüngsten Meinungsumfragen
zufolge – der ungehinderte, freie Zugang der Patienten zu ihrem Arzt.
Der aktuelle
Entwurf der Gesundheitsreform steht diesem Anspruch entgegen. Deshalb wehrt
sich die
deutsche Ärzteschaft gegen diese sogenannte Reform und macht eigene,
konstruktive Vorschläge.
1.
GMG-Entwurf: Der
Weg in die falsche Richtung
Das deutsche Gesundheitswesen
genießt im internationalen Maßstab nach wie vor einen hervorragenden Ruf und
eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist
nicht in der Lage, die Zukunftsfähigkeit dieses Systems zu sichern, da es das
Problem der Einnahmeerosion der Gesetzlichen Krankenversicherung in keiner
Weise löst. Aber die Mittel der Gesetzlichen Krankenversicherung reichen nicht
mehr aus, den medizinischen Fortschritt dauerhaft zu finanzieren. Der steigende
Versorgungsbedarf einer älter werdenden Bevölkerung wird nicht mehr gedeckt
werden können, wenn die Einnahmen der Krankenkassen weiter zurückgehen und die
Gesetzliche Krankenversicherung regelrecht austrocknet.
Massenarbeitslosigkeit,
sinkende Lohnquote, Ausplünderung der Gesetzlichen Krankenversicherung zur
Sanierung anderer Sozialversicherungszweige in Höhe von ca. 32 Milliarden EUR
in den letzten 10 Jahren, die so genannten „Verschiebebahnhöfe“ - das sind die
eigentlichen Ursachen für die derzeitige Finanzkrise. Hier zeigt das Gesetz
keinerlei Lösungswege auf.
Mit dem Entwurf eines
Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes (GMG), der auf falschen Analysen und
fragwürdigen Gutachten basiert, verfolgt die Bundesregierung einen
Paradigmenwechsel, der nicht die Gesundheitsversorgung verbessern, sondern die
schon bestehende heimliche Rationierung verschärfen wird.
Im Kern geht es um die Frage,
ob das bisher selbstverwaltete und freiberuflich geprägte Gesundheitswesen in
eine staatlich gelenkte Medizin überführt wird, in der Behörden und
Krankenkassen bestimmen, was an Leistungen medizinisch notwendig ist und wie
diese unter Kostengesichtspunkten erbracht werden müssen.
Wir Ärzte warnen vor diesem
Paradigmenwechsel und werden uns auch in Zukunft offensiv gegen einen rein
ökonomisch intendierten, bürokratisch administrativ zergliederten
Medizinbetrieb wenden und uns für eine ärztlich ethische Zuwendungsmedizin
einsetzen.
2.
Neueinführung: Misstrauenskultur
Durch eine Fülle
von Prüfungen und Richtlinien-Vorgaben entsteht eine Überwachungsbürokratie,
die die Behandlungsbeziehung zwischen Patient und Arzt in unerträglicher Weise
administriert. Gewünscht wird offensichtlich ein neuer Typus Mediziner: der
durch Leitlinien mit Therapievorschriften gelenkte, zeitgerasterte Arzt, der
nicht mehr Patienten, sondern nur noch den Träger einer Krankheit behandelt.
Der GMG-Entwurf ist durch und durch geprägt von einer
Misstrauenskultur und setzt dementsprechend auf Reglementierung, Überwachung
und Entmündigung der Berufe im Gesundheitswesen.
I. Über eine unerträgliche
Rechtfertigungsdokumentation hinaus, die nur auf Kosten der Patienten gehen
kann, wird dem Gesundheitswesen eine bundesweite
Misstrauensorganisation übergestülpt:
Der Beauftragte zur Bekämpfung von Missbrauch und Korruption im Gesundheitswesen.
Die Ermittlungsbefugnisse dieses
Beauftragten reichen von legalem und illegalem Verhalten bis hin zu einem „gesellschaftspolitisch nicht akzeptablen Verhalten“. Damit wird die Tür
geöffnet für subjektive Einschätzungen, willkürliche Prüfungen
sozialstaatlichen Wohlverhaltens und öffentliche Anprangerei.
Eine solche Einrichtung ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht mehr
vereinbar. Sie diskriminiert die Ärzteschaft und alle im Gesundheitswesen
Beschäftigten.
II. Der
mit dem Deutschen
Zentrum für Qualität in der Medizin vorgesehene Weg führt in eine
behördengesteuerte Medizin und damit zur institutionellen Fremdbestimmung der
Ärzteschaft. Eine solche Normgebung ärztlicher Berufsausübung, die eine
notwendige oder bedarfsorientierte Patientenversorgung sozialrechtlichen oder
gar fiskalischen Zwängen unterwirft, lehnen die Ärztinnen und Ärzte strikt ab.
Die Definition der Qualität ärztlicher Versorgung muss Sache der Profession
selbst bleiben und kann nicht von einem externen Zentrum entwickelt werden.
III. Den
Fortbestand der Kassenzulassung von der Erfüllung einer Fortbildungspflicht abhängig zu machen, ist ein weiterer Ausdruck
der Fremdbestimmung und des Misstrauens gegenüber der Ärzteschaft. Ein solches
Maß an Standardisierung und Schematisierung ärztlicher Heilkunst hat es bisher
in Deutschland nicht gegeben; es sucht auch in Europa seinesgleichen. Die
Begründung des Gesetz-Entwurfs, „Ärzte werden zukünftig zur Fortbildung
verpflichtet“, leugnet, dass diese Pflicht seit Jahrzehnten berufsrechtlich
besteht – sie ist keine Erfindung des BMGS im Jahre 2003.
IV. Mit der
Übertragung der Sicherstellungsverpflichtung der Krankenkassen für den
ambulanten fachärztlichen Bereich werden die niedergelassenen Fachärzte in die
einzelvertragliche Abhängigkeit eines Krankenkassenmonopols geführt und die
Patienten ihrer freien Arztwahl beraubt.
Das
im Gesetz-Entwurf vorgesehene Nebeneinander einer Vielzahl unterschiedlich
organisierter Versorgungssysteme mit
konkurrierenden Kassen-, Leistungserbringer- und Vergütungsstrukturen wird
zu einem unüberschaubaren Durcheinander für die Patienten führen. Ausufernde
Verwaltungsapparate, deren Kostenaufwand zu Lasten der Versorgungsqualität der
Patienten gehen, werden erste sichtbare Konsequenz des sogenannten
Modernisierungsgesetzes sein.
Auch
wird von echtem Wettbewerb keine Rede sein können, weil ein Konzentrationsprozess
auf Kassenseite zwangsläufig ist. Regionale Monopolsituationen für einzelne
Krankenkassen werden die Folge sein. Für Fachärzte in niedergelassener Praxis
bedeutet dies das Ende der Freiberuflichkeit, für
Patienten die Aufhebung der freien Facharztwahl.
Die
im Gesetz-Entwurf vorgesehene institutionelle Öffnung der Krankenhäuserwürde diesen Prozess beschleunigen,
daher wird diese von der deutschen Ärzteschaft abgelehnt. Durch diese Regelung
wird den Krankenhäusern eine so weitgehende Leistungserbringung in der
ambulanten Versorgung ermöglicht, dass faire Wettbewerbsbedingungen zum
ambulanten fachärztlichen Bereich nicht mehr gegeben sind.
V. Auch im Bereich der stationären Versorgung wird
die
Macht der Krankenkassen massiv verstärkt. Die Krankenhausplanung der Länder
wird entwertet, weil sie künftig keine verbindliche Rechtswirkung für die
Versorgungsverträge mehr entfalten soll. Damit wird eine flächendeckende und
wohnortnahe stationäre Versorgung vor allem von den Entscheidungen der
Krankenkassen abhängig gemacht. So büßt die Landeskrankenhausplanung ihre
Verlässlichkeit ein.
3. Reformvorschläge der Ärzteschaft:
Konstruktion statt Destruktion
Die Ärzteschaft sieht
durchaus die Reformnotwendigkeit im Gesundheitswesen. Sie ist zu konstruktiver
Mitarbeit bereit und unterstützt die konstruktiven Ansätze im Gesetz-Entwurf
des BMGS. Dazu zählen:
§
Die
finanzielle Unterstützung der Prävention und die Entwicklung von Anreiz- und
Bonussystemen.
§
Die
Verbreiterung der Finanzierungsbasis ist ein Schritt in die richtige Richtung,
bedarf aber eines weiteren Ausbaus.
§
Die
Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen aus Steueraufkommen; dies
entspricht Forderungen Deutscher Ärztetage.
§
Ebenfalls
begrüßt werden zur besseren Transparenz das Elektronische Rezept sowie die
Gesundheitskarte, die den elektronischen Arztausweis erforderlich macht.
§
Auch die
Stärkung der Beteiligungsrechte der Patientenorganisationen dienen
der Transparenz bei den Entscheidungsprozessen.
§
Die
Patientenquittung sollte allerdings aus Kostengründen nur bei Interesse des Patienten
ausgestellt werden.
Darüber hinaus sind aus der
Sicht der Ärzteschaft weitere, und zwar grundlegende Reformschritte
erforderlich, soll angesichts absehbarer Rationierung die Leistungsfähigkeit
und Menschlichkeit in unserem Gesundheitswesen erhalten bleiben:
Neudefinition des Leistungskataloges
Der Leistungskatalog der GKV
hat sich unverändert am Versorgungsbedarf der Patienten zu orientieren, d.h.
die Patienten erhalten einheitlich und kassenartenübergreifend das, was bei
strenger Indikationsstellung tatsächlich medizinisch notwendig ist. Dies Grundleistungsvolumen ist solidarisch zu
finanzieren.
Medizinische Leistungen, die
individuellen Bedürfnissen und Präferenzen entsprechen oder einfach einem
erhöhten Sicherheitsbedürfnis entspringen, sind als kollektive Wahlleistungen nach dem Sachleistungs- oder
Kostenerstattungsprinzip optionale Satzungsleistungen der Kassen. Diese
Leistungen werden im Gegensatz zu den Grundleistungen nicht solidarisch
finanziert. Individuelle Wahlleistungen sind
als ärztlich zwar noch empfehlenswerte aber nicht notwendige Leistungen privat
und nach dem Kostenerstattungsprinzip zu finanzieren.
Hausärztliche Versorgung ausbauen – Fachärztliche
Versorgung stärken.
Versorgungsprobleme sind dort
zu lösen, wo die medizinische Betreuung unter Beachtung humanitärer Bedingungen
am effizientesten durchgeführt werden kann. Die Gesellschaft eines langen
Lebens - im Jahre 2030 ist mehr als ein
Drittel der Bevölkerung älter als
60 Jahre - , die Entwicklung hin zu einer Single-Gesellschaft, vor allem
aber die zunehmende Spezialisierung in der Medizin sprechen für eine kontinuierliche
Betreuung des Patienten durch eine qualifizierte hausärztliche Versorgung.
Hausarzttarife erscheinen gerade vor diesem Hintergrund sinnvoll.
Die ambulante fachärztliche
Versorgungist eines der
bedeutendsten Strukturelemente der GKV und entspricht den Forderungen der
Patienten nach freier Arztwahl. Sie garantiert eine wohnortnahe, den
Patientenerfordernissen entsprechende Versorgung und muss deshalb erhalten
bleiben.
Die bisherigen Grenzen
zwischen ambulanter und stationärer Behandlungund die getrennten Budgets müssen zu Gunsten einer durchgängigen
Betreuung des Patienten überwunden werden. Krankenhausärzte sollten, über das
heutige Maß hinaus, personenbezogen in hochspezialisierte ambulante Versorgung
einbezogen werden; Vertragsärzte sollten verstärkt auch am Krankenhaus tätig
werden können.
Stabile Rahmenbedingungen für Krankenhäuser
Für die stationäre Versorgung
müssen stabile Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dazu gehören die Verlässlichkeit
der Krankenhausplanung der Länder, die Schaffung neuer Instrumente zur
Schließung von Lücken in der flächendeckenden, wohnortnahen Versorgung auch
unter den Bedingungen des Fallpauschalensystems und wirksame wirtschaftliche
Anreize für eine verbesserte Integration der Versorgungsbereiche. Um den Exodus
der Ärztinnen und Ärzte aus den Kliniken zu stoppen, muss der gegenwärtige
Trend zur beruflichen Demotivation gebrochen werden.
Dazu sind vorrangig die AiP-Phase abzuschaffen, Recht
und Realität der Arbeitszeiten in Einklang zu bringen, entbehrliche Bürokratie
abzubauen sowie die leistungsgerechte Vergütung ärztlicher Arbeit im
Krankenhaus zu sichern.
Definition guter medizinischer Versorgung und Transfer zum einzelnen Arzt
Versorgungsleitlinien
sind die Basis guter medizinischer
Versorgung. Diese stehen zurzeit nur bedingt zur Verfügung. Die
Bundesärztekammer hat deshalb ein "Nationales Programm für
Versorgungsleitlinien - NPL" initiiert und dafür die Schirmherrschaft
übernommen. Nationale Versorgungsleitlinien sollen die Aktualisierung der
Therapieempfehlungen nach dem besten verfügbaren Stand der medizinischen Erkenntnisse
unter Berücksichtung der Kriterien der evidenzbasierten Medizin garantieren, um
damit (evidenzbasierte) Handlungsempfehlungen für eine bestimmte prioritäre Versorgungsproblematik im Konsens mit den
Beteiligten, vorrangig mit den Wissenschaftlich-Medizinischen-Fachgesellschaften
(AWMF), fördern.
Die Definition
guter medizinischer Versorgung kann allerdings nur dann in gutes ärztliches
Handeln münden, wenn der Transfer zum
Arzt gewährleistet ist. Dazu sind kontinuierliche berufsbegleitende
Fortbildung (CME = continuing medical
education) sowie kontinuierliche berufliche
Kompetenzerhaltung und -entwicklung (CPD = continuing
professional development)
erforderlich. Ärztliche Kompetenz ist jedoch mehr als der Erwerb von
Informationen. Es geht im Kern um Wissen und Umsetzung dieses Wissens in
ärztliche Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen. Ein wichtiger Baustein für
den Kompetenzerhalt ist der „freiwillige Fortbildungsnachweis der Ärztekammern“.
Erhalt des gegliederten
Versicherungssystems
Das gegliederte Krankenversicherungssystem – GKV und PKV – ist
ein Element der Entscheidungsfreiheit des Einzelnen und muss erhalten bleiben.
Ein kapitalgedeckter Versicherungsschutz bietet Risikovorsorge ohne Rückgriff auf die Mittel Anderer, leistet
einen überproportionalen Beitrag zur Finanzierung des Gesundheitswesens und
setzt durch Wettbewerb der Systeme Anreize zur Effizienzsteigerung und
Qualitätsverbesserung.
4. Vertrauen in die Zukunft schaffen – mit Mittelknappheit transparent umgehen
Weil nicht mehr damit zu
rechnen ist, dass die Beiträge der Versicherten zur Gesetzlichen
Krankenversicherung ausreichen, um den medizinischen Fortschritt und die Folgen
der demographischen Entwicklung in unserer Gesellschaft zu finanzieren, wird es
zur Rationierung kommen. Dies bedeutet, dass medizinisch notwendige Maßnahmen
vorenthalten werden; eine medizinische Unterversorgung der betroffenen
Patienten wird die Folge sein. Für uns Ärztinnen und Ärzte ist es wichtig, um
Vertrauen zu schaffen, dass diese Mittelknappheit transparent gemacht wird.
Viele Patienten, nahezu jede Ärztin und jeder Arzt kennen bereits heute Beispiele für Rationierung. Dazu
zählen die medizinische Versorgung in Alten- und Pflegeheimen, die
medikamentöse Behandlung von Patienten mit Multipler Sklerose oder chronischer
Hepatitis C, Schließungen kompletter Abteilungen in Kliniken, da das
Jahresbudget für die Versorgung der Patienten überschritten ist. Monatelange Wartezeiten
für elektive Eingriffe und Personalknappheit in
Krankenhäusern sind nur die ersten Anzeichen dafür, dass unter den gegebenen
Umständen ein qualitativ hochwertiges Gesundheitssystem nicht zu halten ist.
Entscheidend für die Zukunft wird daher die Frage der gerechten Mittelaufbringung und
deren Verteilung im Gesundheitswesen sein. Dort, wo notwendige Ressourcen für
das Gesundheitswesen nicht in ausreichendem Maße aufgebracht werden können,
sind deshalb die Ursachen für die
Verknappung, aber auch und vor allem die Regeln der Verteilung offen
zu legen. Die Verantwortung hierfür ist
eine politische und muss deshalb vom Gesetzgeber übernommen werden.
Unabdingbar in dieser
Situation ist der Aufbau einer soliden Versorgungsforschung im deutschen
Gesundheitswesen, die auch den internationalen Vergleich einschließt,
ebenso wie die Evaluation aller innovativen Maßnahmen zur Steuerung und
Finanzierung. Die Ärzteschaft ist bereit, sich am Aufbau dieser Versorgungsforschung
in Deutschland zu beteiligen. Das durch eine Ressourcenknappheit bestehende
Dilemma der Verteilungsungerechtigkeit in der heutigen Versorgungsrealität darf
allerdings nicht auf die einzelne Ärztin und den einzelnen Arzt übertragen werden.
Der Hinweis auf das ethisch korrekte Verhalten des Arztes ersetzt nicht die
Verantwortungsübernahme der Gesellschaft für fehlende oder fehlverteilte Ressourcen
im Gesundheitswesen.
Die Erfahrungen bei der
Einführung der Disease Management Programme (DMP’s) lehren, dass aus rein ökonomischen Erwägungen die
Versorgungsleistungen schleichend abgesenkt werden. Dies ist bereits die heimliche Rationierung!
Heimliche Rationierung aber
schadet nicht nur den Patienten, sie zerstört auch das Vertrauen im
Patienten-Arzt-Verhältnis und gefährdet damit letztlich den gesellschaftlichen
Konsens, der zwingend erforderlich ist, wenn unsere Sozialsysteme unter
Beachtung von Solidarität, Subsidiarität, Verantwortung und Gerechtigkeit weiterentwickelt
werden sollen. Deshalb ist Transparenz und der offen geführte gesellschaftliche
Diskurs zur Mittelknappheit im Gesundheitswesen unabdingbar.
Die barmherzige Lüge ist
keine Lösung.
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