Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP I: Gesundheits-, Sozial und ärztliche Berufspolitik

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I – 5

Auf Antrag von Frau Haus und Dr. Thomas (Drucksache I-5) fasst der 106. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der Deutsche Ärztetag fordert den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement auf, endlich das deutsche Arbeitszeitgesetz den europäischen Vorgaben (EG-Arbeitszeitrichtlinie vom 23.11.1993) anzupassen und den Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu werten. Die Regierung darf diese Problematik nicht länger tot schweigen. Ein weiteres Ignorieren würde zunehmende Demotivation unter dem ärztlichen Nachwuchs schüren und den vorhandenen Ärztemangel weiter verstärken. Die flächendeckende medizinische Versorgung der Bevölkerung ist dabei gefährdet.

Begründung:

Alle entscheidenden juristischen Instanzen in Deutschland (zuletzt BAG 18.02.2003) bestätigen das Urteil des EuGH vom 03.10.2000, dass Bereitschaftsdienst Arbeitszeit und nicht Ruhezeit ist. Der Generalstaatsanwalt des EuGH bestätigte diese Ansicht erneut in seinem Schlussantrag vom 08.04.2003 (Rechtssache C-151/02) in dem an den EuGH verwiesenen Verfahren Landeshauptstadt Kiel gegen Dr. Norbert Jäger. Eine weitere Blockade des Gesetzgebers ist somit nicht gerechtfertigt.

© 2003, Bundesärztekammer.