ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I – 5
Auf
Antrag von Frau Haus und Dr. Thomas (Drucksache I-5) fasst der
106. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der Deutsche Ärztetag fordert
den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement auf, endlich das
deutsche Arbeitszeitgesetz den europäischen Vorgaben (EG-Arbeitszeitrichtlinie
vom 23.11.1993) anzupassen und den Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu
werten. Die Regierung darf diese Problematik nicht länger tot schweigen. Ein
weiteres Ignorieren würde zunehmende Demotivation unter
dem ärztlichen Nachwuchs schüren und den vorhandenen Ärztemangel weiter
verstärken. Die flächendeckende medizinische Versorgung der Bevölkerung ist dabei
gefährdet.
Begründung:
Alle entscheidenden
juristischen Instanzen in Deutschland (zuletzt BAG 18.02.2003) bestätigen das
Urteil des EuGH vom 03.10.2000, dass Bereitschaftsdienst Arbeitszeit und nicht
Ruhezeit ist. Der Generalstaatsanwalt des EuGH bestätigte diese Ansicht erneut
in seinem Schlussantrag vom 08.04.2003 (Rechtssache C-151/02) in dem an den
EuGH verwiesenen Verfahren Landeshauptstadt Kiel gegen Dr. Norbert Jäger. Eine
weitere Blockade des Gesetzgebers ist somit nicht gerechtfertigt.
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