BESCHLUSSANTRAG I – 11
Der
Antrag von Frau Schlang (Drucksache I-11) wird zur weiteren Beratung
an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der Vorstand der
Bundesärztekammer wird beauftragt, die Abschaffung der AIP-Phase intensiv
voranzutreiben. Gleichzeitig ist auf eine Änderung der Bundesärzteordnung in
Bezug
auf folgenden Sachverhalt hinzuwirken:
Am Stichtag, an dem der AIP
abgeschafft wird, erhalten alle Ärztinnen und Ärzte, die zu diesem Stichtag die
Teilapprobation besitzen, die Vollapprobation. Es ist unerheblich, ob sie
gerade eine AIP-Stelle innehaben oder nicht ärztlich tätig sind.
Begründung:
Der Deutsche Ärztetag stellt
mit diesem Antrag klar, dass die AIP-Phase zu keiner Zeit einen didaktischen
Nutzen gehabt hat, sondern schon immer ein Instrument gewesen ist, mit dessen
Hilfe eine angemessene Vergütung junger Ärztinnen und Ärzte verhindert wurde.
Mit diesem Vorgehen wird dokumentiert, dass sich die Deutsche Ärzteschaft
dieses ausgesprochen fragwürdigen Tatbestandes bewusst ist. Außerdem kann nur
auf diese Weise verhindert werden, dass junge Kolleginnen und Kollegen, die
nach einer Zeit nichtärztlicher Beschäftigung wieder eine klinische Tätigkeit
ausüben wollen, aber nicht nach der neuen Approbationsordnung studiert haben,
eine Arbeit zu Dumpingpreisen verrichten müssen. Dieses Vorgehen findet eine
Analogie bei der nachträglichen Anerkennung der höheren Prüfung der Deutschen
Bundesbank als Äquivalent zum Titel „Diplomkaufmann“, den die Absolventinnen und
Absolventen dieser Prüfung führen dürfen.
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