Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP I: Gesundheits-, Sozial und ärztliche Berufspolitik

BESCHLUSSANTRAG I – 11

Der Antrag von Frau Schlang (Drucksache I-11) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird beauftragt, die Abschaffung der AIP-Phase intensiv voranzutreiben. Gleichzeitig ist auf eine Änderung der Bundesärzteordnung in Bezug auf folgenden Sachverhalt hinzuwirken:

Am Stichtag, an dem der AIP abgeschafft wird, erhalten alle Ärztinnen und Ärzte, die zu diesem Stichtag die Teilapprobation besitzen, die Vollapprobation. Es ist unerheblich, ob sie gerade eine AIP-Stelle innehaben oder nicht ärztlich tätig sind.

Begründung:

Der Deutsche Ärztetag stellt mit diesem Antrag klar, dass die AIP-Phase zu keiner Zeit einen didaktischen Nutzen gehabt hat, sondern schon immer ein Instrument gewesen ist, mit dessen Hilfe eine angemessene Vergütung junger Ärztinnen und Ärzte verhindert wurde. Mit diesem Vorgehen wird dokumentiert, dass sich die Deutsche Ärzteschaft dieses ausgesprochen fragwürdigen Tatbestandes bewusst ist. Außerdem kann nur auf diese Weise verhindert werden, dass junge Kolleginnen und Kollegen, die nach einer Zeit nichtärztlicher Beschäftigung wieder eine klinische Tätigkeit ausüben wollen, aber nicht nach der neuen Approbationsordnung studiert haben, eine Arbeit zu Dumpingpreisen verrichten müssen. Dieses Vorgehen findet eine Analogie bei der nachträglichen Anerkennung der höheren Prüfung der Deutschen Bundesbank als Äquivalent zum Titel „Diplomkaufmann“, den die Absolventinnen und Absolventen dieser Prüfung führen dürfen.

© 2003, Bundesärztekammer.