Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 56

Der Antrag von Frau Dr. Correns (Drucksache II-56) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

In § 4 Absatz 4 der neuen Weiterbildungsordnung soll im letzten Satz wieder ergänzt werden:

Tariflicher Erholungsurlaub „und Krankheit bis zu einer Dauer von 6 Wochen“ stellen keine Unterbrechung dar.

Begründung:

Es kann nicht sein, dass jegliche Erkrankung – z. B. Grippe – die Weiterbildungszeit verlängert. Die bewährte Regelung der alten WB-Ordnung muss beibehalten werden.

© 2003, Bundesärztekammer.