Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 43

Der Antrag von Dr. Dr. Deuchert (Drucksache II-43) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

1.       Nach Zeile 57, Kapitel 9 (Muster-)Weiterbildungsordnung im Gebiet „Haut- und Geschlechtskrankheit“ wird eingefügt:

„mikroskopische und immunologische Untersuchung eines Körpermaterials einschließlich darin enthaltener Erreger (nativ) mittels Verwendung besonderer optischer Systeme und anderer Verfahren, kultureller Nachweis von Pilzen und venerologisch relevanter Keime sowie mikroskopischer Differenzierung von Haaren.“

2.      Unter dem Absatz „definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren“ nach Zeile 68 wird eingefügt:

-     Ejakulatuntersuchungen

-     Mykologische Untersuchung einschließlich kultureller Verfahren und Erregerbestimmung

-     Fachbezogene bakteriologische und immunologische Untersuchungen einschließlich der STI-Diagnostik

-     Trichogramm“

Begründung:

Die angegebenen Untersuchungsverfahren sind integraler Bestandteil des Fachs „Haut- und Geschlechtskrankheiten“. Sie sind seit jeher Ausbildungsgegenstand der fachärztlichen Weiterbildung in Klinik und Praxis und auch in Zukunft aus dem Ausbildungsgang des Dermatologen nicht wegzudenken. Ein Wegfall dieser Ausbildungsinhalte führt zu einem wesentlichen Qualitätsverlust. Teile der eingeforderten Ausbildungsinhalte stellen Untersuchungen dar, die einen fachgerechten Versand in ein Einsendelabor nicht zulassen. Zur Sicherung der Qualität in Ausbildung und Berufsausübung müssen die oben genannten Leistungen Ausbildungsinhalt des Fachs „Haut- und Geschlechtskrankheiten“ bleiben.

Ich möchte Sie bitten, auch unter der Berücksichtigung der Gleichbehandlung mit anderen Fächern dieser Ergänzung der (Muster-)Weiterbildung zuzustimmen.

© 2003, Bundesärztekammer.