BESCHLUSSANTRAG II – 43
Der Antrag von Dr. Dr. Deuchert (Drucksache
II-43) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer
überwiesen:
1. Nach Zeile 57, Kapitel 9
(Muster-)Weiterbildungsordnung im Gebiet „Haut- und Geschlechtskrankheit“ wird
eingefügt:
„mikroskopische
und immunologische Untersuchung eines Körpermaterials einschließlich darin
enthaltener Erreger (nativ) mittels Verwendung besonderer optischer Systeme und
anderer Verfahren, kultureller Nachweis von Pilzen und venerologisch relevanter
Keime sowie mikroskopischer Differenzierung von Haaren.“
2.
Unter dem
Absatz „definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren“ nach Zeile 68 wird
eingefügt:
- Ejakulatuntersuchungen
- Mykologische Untersuchung einschließlich kultureller
Verfahren und Erregerbestimmung
- Fachbezogene
bakteriologische und immunologische Untersuchungen einschließlich der STI-Diagnostik
- Trichogramm“
Begründung:
Die angegebenen
Untersuchungsverfahren sind integraler Bestandteil des Fachs „Haut- und
Geschlechtskrankheiten“. Sie sind seit jeher Ausbildungsgegenstand der
fachärztlichen Weiterbildung in Klinik und Praxis und auch in Zukunft aus dem
Ausbildungsgang des Dermatologen nicht wegzudenken. Ein Wegfall dieser Ausbildungsinhalte
führt zu einem wesentlichen Qualitätsverlust. Teile der eingeforderten
Ausbildungsinhalte stellen Untersuchungen dar, die einen fachgerechten Versand
in ein Einsendelabor nicht zulassen. Zur Sicherung der Qualität in Ausbildung
und Berufsausübung müssen die oben genannten Leistungen Ausbildungsinhalt des
Fachs „Haut- und Geschlechtskrankheiten“ bleiben.
Ich möchte Sie bitten, auch
unter der Berücksichtigung der Gleichbehandlung mit anderen Fächern dieser
Ergänzung der (Muster-)Weiterbildung zuzustimmen.
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