Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 13

Der Antrag von Prof. Dr. Ludwig (Drucksache II-13) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

In der (Muster-)Weiterbildungsordnung soll für den Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Angiologie als Weiterbildungsinhalt die selbständige Durchführung therapeutischer Katheterinterventionen (z. B. intraarterielle Lyse, PTA, Stent-Implantation, Atherektomie, interventionelle Thrombembolektomie, Brachytherapie) an den extrakardialen Gefäßen aufgenommen werden.

Begründung:

Therapeutische Katheterinterventionen werden schon heute vielerorts von interventionellen Angiologen teils völlig eigenständig, teils in Kooperation mit radiologischen Abteilungen durchgeführt und stellen eine ganz wesentliche therapeutische Maßnahme bei der Behandlung von Gefäßerkrankungen dar.

Durchführung und Kenntnisse der inverventionellen Behandlungen könnten wahlweise als 6 Monate dauernder Weiterbildungsabschnitt im Bereich einer interventionell selbständigen angiologischen Funktionseinheit oder an einer interventionellen radiologischen Abteilung erworben werden.

© 2003, Bundesärztekammer.