BESCHLUSSANTRAG II
– 13
Der Antrag von Prof.
Dr. Ludwig (Drucksache II-13) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der
Bundesärztekammer überwiesen:
In der
(Muster-)Weiterbildungsordnung soll für den Facharzt für Innere Medizin und
Schwerpunkt Angiologie als Weiterbildungsinhalt die
selbständige Durchführung therapeutischer Katheterinterventionen (z. B. intraarterielle Lyse, PTA, Stent-Implantation, Atherektomie,
interventionelle Thrombembolektomie,
Brachytherapie) an den extrakardialen Gefäßen
aufgenommen werden.
Begründung:
Therapeutische
Katheterinterventionen werden schon heute vielerorts von interventionellen
Angiologen teils völlig eigenständig, teils in
Kooperation mit radiologischen Abteilungen durchgeführt und stellen eine ganz
wesentliche therapeutische Maßnahme bei der Behandlung von Gefäßerkrankungen
dar.
Durchführung und Kenntnisse
der inverventionellen Behandlungen könnten wahlweise
als 6 Monate dauernder Weiterbildungsabschnitt im Bereich einer interventionell selbständigen angiologischen
Funktionseinheit oder an einer interventionellen
radiologischen Abteilung erworben werden.
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