Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 11
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG II – 11a


Der Antrag von Dr. Carl und Dr. Kramer (Drucksache II-11) wird unter Berücksichtigung des Änderungsantrages von Dr. Carl, Frau Dr. Kramer und Dr. Urban (Drucksache II-11a) zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

In der (Muster-)Weiterbildungsordnung wird unter „26: Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie“ ergänzt: Das Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie kann optional auch die Bezeichnung „Medizin psychischer Erkrankungen“ führen.

Entsprechend können die Bezeichnungen „Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie“ und „Facharzt/Fachärztin für psychische Erkrankungen“ wahlweise geführt werden.

Begründung:

1.   Die optionale Alternativbezeichnung soll einer weiteren Stigmatisierung des Gebiets und seiner Patienten/Patientinnen entgegenwirken.

2.   Die Alternativbezeichnung soll den zeitgemäßen und in der Weiterbildung festgelegten Tätigkeitsbereich des Gebiets für den Laien verständlicher machen. Diese Transparenz ist für den Begriff Psychiatrie nicht gegeben und der Begriff ist insbesondere in Deutschland historisch belastet.

Dieser Antrag wird unterstützt von der Fachgesellschaft (DGPPN), den Berufsverbänden (BVDN, BVDP), den Lehrstuhlinhabern, der Bundesdirektoren-Konferenz sowie den Abteilungsleitern

© 2003, Bundesärztekammer.