BESCHLUSSANTRAG II – 11
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG II
– 11a
Der Antrag von Dr. Carl und
Dr. Kramer (Drucksache II-11) wird unter
Berücksichtigung des Änderungsantrages von Dr. Carl, Frau Dr. Kramer und Dr.
Urban (Drucksache II-11a) zur weiteren Beratung an den Vorstand der
Bundesärztekammer überwiesen:
In der
(Muster-)Weiterbildungsordnung wird unter „26: Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie“
ergänzt: Das Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie kann optional auch die Bezeichnung
„Medizin psychischer Erkrankungen“ führen.
Entsprechend können die
Bezeichnungen „Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie“ und
„Facharzt/Fachärztin für psychische Erkrankungen“ wahlweise geführt werden.
Begründung:
1. Die
optionale Alternativbezeichnung soll einer weiteren Stigmatisierung des Gebiets
und seiner Patienten/Patientinnen entgegenwirken.
2. Die
Alternativbezeichnung soll den zeitgemäßen und in der Weiterbildung festgelegten
Tätigkeitsbereich des Gebiets für den Laien verständlicher machen. Diese
Transparenz ist für den Begriff Psychiatrie nicht gegeben und der Begriff ist
insbesondere in Deutschland historisch belastet.
Dieser Antrag
wird unterstützt von der Fachgesellschaft (DGPPN), den Berufsverbänden (BVDN,
BVDP), den Lehrstuhlinhabern, der Bundesdirektoren-Konferenz sowie den Abteilungsleitern
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