BESCHLUSSANTRAG II – 2
Der
Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache II-2) wird
zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer zurücküberwiesen:
Der 106. Deutsche Ärztetag
beschließt, folgende in der Beratungsunterlage für TOP II auf
Seite 181 ausgewiesene berufsbegleitende Qualifikationen als Zusatzweiterbildungen
in das ärztliche Weiterbildungsrecht aufzunehmen:
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Ärztliches
Qualitätsmanagement
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Ernährungsmedizin
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Medizinische
Begutachtung
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Sexualmedizin
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Suchtmedizinische
Versorgung
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Umweltmedizin.
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