Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 50

Auf Antrag von Prof. Dr. Kunze, Dr. Peters und Dr. Voigt (Drucksache II-50) beschließt der 106. Deutsche Ärztetag:

Bei den auf den Seiten 147, 149 und 151 der Beratungsunterlage aufgeführten Zusatzweiterbildungen werden als Weiterbildungszeiten jeweils definiert:

36 Monate, davon können bis zu

-          12 Monate aus der Facharztweiterbildung angerechnet werden und

-          18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden.

© 2003, Bundesärztekammer.