Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 53

Der Antrag von Frau Dr. Gitter (Drucksache II-53) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

In Zeile A „Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung“ zu ergänzen: „oder Kinderchirurgie“, so dass es lautet „Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung: Facharztanerkennung in Orthopädie und Unfallchirurgie oder Kinderchirurgie“.

© 2003, Bundesärztekammer.