Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 73

Der Antrag von Prof. Dr. Mau und Dr. Mothes (Drucksache II-73) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Als Voraussetzung (Zeile 17-19) sind Orthopädie und Unfallchirurgie (bisher genannt) durch Kinderchirurgie zu ergänzen.

Begründung:

Die Weiterbildungsinhalte (ab Zeile 30) implizieren bestehende eindeutige Weiterbildungsinhalte und Tätigkeitsmerkmale der Kinderchirurgie, die in der Bewältigung dieser Zusatzweiterbildung unersetzlich ist.

© 2003, Bundesärztekammer.