BESCHLUSSANTRAG II – 73Der Antrag von Prof. Dr. Mau und Dr. Mothes (Drucksache II-73) wird zur
weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Als Voraussetzung (Zeile
17-19) sind Orthopädie und Unfallchirurgie (bisher genannt) durch Kinderchirurgie
zu ergänzen.
Begründung:
Die Weiterbildungsinhalte (ab
Zeile 30) implizieren bestehende eindeutige Weiterbildungsinhalte und
Tätigkeitsmerkmale der Kinderchirurgie, die in der Bewältigung dieser
Zusatzweiterbildung unersetzlich ist.
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