BESCHLUSSANTRAG II – 75Der Antrag von Dr. Voigt (Drucksache II-75) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer
überwiesen:
Zur „Weiterbildungszeit“ soll
es heißen:
„12 Monate bei einem
Weiterbildungsbefugten für Radiologie und/oder eines anderen Gebietes gem. § 5,
Abs. 1, der auch im Besitz der Zusatzweiterbildung fachgebundenes MRT ist.“
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