Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 28

Der Antrag von Herr Prof. Dr. Doench (Drucksache II-28) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Weiterbildungszeit:

240 Stunden Kursweiterbildung gemäß § 4 Absatz 8 in Naturheilverfahren

und

3 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Absatz 1, Satz 2

Begründung:

Die Weiterentwicklung in den verschiedenen Methoden der Naturheilverfahren erfordert eine längere Weiterbildungszeit, auch aus Gründen der Qualität.

Da die Zusatzweiterbildung Naturheilverfahren nicht allein durch Kurse, sondern auch durch die Erfahrung in praktischer Medizin erworben werden müssen, ist die Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten nicht verzichtbar.

© 2003, Bundesärztekammer.