Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 26

Auf Antrag von Herrn Merchel (Drucksache II-26) beschließt der 106. Deutsche Ärztetag:

Auch für Frauenärzte sollte die Zusatzweiterbildung „Proktologie“ möglich sein.

Im Entwurf der (Muster-)Weiterbildungsordnung wird der Vorschlag zur Zusatzweiterbildung „Proktologie“ (Seite 165) wie folgt geändert:

„Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung: Facharztanerkennung für Allgemeine Chirurgie, Kinderchirurgie, Viszeralchirurgie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Innere und Allgemeinmedizin, Innere und Gastroenterologie oder Urologie.“

„Weiterbildungszeit: 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5, Abs. 1, Satz 2, davon können 6 Monate der Weiterbildung in Allgemeine Chirurgie, Kinderchirurgie, Viszeralchirurgie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Innere und Allgemeinmedizin, Innere und Gastroenterologie oder Urologie abgeleistet werden.“

Begründung:

Die Zusatzweiterbildung „Proktologie“ sollte auch für interessierte Frauenärzte möglich sein. Die Frauenheilkunde und Geburthilfe ist ein operatives Fach. Im gynäkologischen Alltag spielen auch proktologische Probleme eine gewisse Rolle. Es gibt keinen sachlichen Grund, die Proktologie den Frauenärzten vorzuenthalten.

Dieser Antrag macht nur Sinn, wenn der weitergehende Antrag, die Zusatzweiterbildung jedem Facharzt zu ermöglichen, nicht angenommen wird.

© 2003, Bundesärztekammer.