BESCHLUSSANTRAG II – 26
Auf Antrag von Herrn Merchel (Drucksache
II-26)
beschließt der 106. Deutsche Ärztetag:
Auch für Frauenärzte sollte
die Zusatzweiterbildung „Proktologie“ möglich sein.
Im Entwurf der
(Muster-)Weiterbildungsordnung wird der Vorschlag zur Zusatzweiterbildung „Proktologie“ (Seite 165) wie folgt geändert:
„Voraussetzung zum Erwerb der
Bezeichnung: Facharztanerkennung für Allgemeine Chirurgie, Kinderchirurgie, Viszeralchirurgie, Haut- und Geschlechtskrankheiten,
Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Innere und Allgemeinmedizin, Innere und Gastroenterologie oder Urologie.“
„Weiterbildungszeit: 12
Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5, Abs. 1, Satz 2, davon können
6 Monate der Weiterbildung in Allgemeine Chirurgie, Kinderchirurgie, Viszeralchirurgie, Haut- und Geschlechtskrankheiten,
Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Innere und Allgemeinmedizin, Innere und Gastroenterologie oder Urologie abgeleistet werden.“
Begründung:
Die Zusatzweiterbildung „Proktologie“ sollte auch für interessierte Frauenärzte möglich
sein. Die Frauenheilkunde und Geburthilfe ist ein operatives Fach. Im gynäkologischen
Alltag spielen auch proktologische Probleme eine
gewisse Rolle. Es gibt keinen sachlichen Grund, die Proktologie den
Frauenärzten vorzuenthalten.
Dieser Antrag macht nur Sinn,
wenn der weitergehende Antrag, die Zusatzweiterbildung jedem Facharzt zu
ermöglichen, nicht angenommen wird.
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