Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 39

Auf Antrag von Dr. Metke (Drucksache II-39) beschließt der 106. Deutsche Ärztetag:

Röntgendiagnostik – fachgebunden

Die Zusatzweiterbildung Röntgendiagnostik-fachgebunden soll wie folgt ergänzt werden:

Weiterbildungszeit

§         18 Monate fachgebundene Röntgendiagnostik bei einem Weiterbildungsbefugten für Radiologie oder Teilradiologie

Begründung:

Die ausschließliche Bindung teilradiologischer Weiterbildung an das Fachgebiet Radiologie entspräche nicht der teilradiologischen Qualifikation und birgt damit die Gefahr der Einschränkung der teilradiologischen Weiterbildung und der Patientenversorgung in sich, da aus Kapazitätsgründen in radiologischen Einheiten nicht in ausreichender Zahl weitergebildet werden kann.

Des Weiteren bedeutet dies eine Einschränkung der fachgebundenen Diagnostik und der fachärztlichen Berufsausübung.

Der Antrag wird von allen teilradiologisch tätigen Berufsverbänden und wissenschaftlichen Gesellschaften mitgetragen.

Die beantragte Formulierung entspricht der aktualisierten Röntgenverordnung.

In der Weiterbildungsordnung ist keine Monopolisierung von Inhalten zu Gunsten oder Ungunsten eines Gebietes vorgesehen. Dies gilt auch für die Radiologie in den Organfächern.

© 2003, Bundesärztekammer.