Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 36

Auf Antrag von Dipl.-Med. Menzel, Prof. Dr. Lob und Dr. Holfelder (Drucksache II-36) beschließt der 106. Deutsche Ärztetag:

Die Zusatzweiterbildung „Röntgendiagnostik“ – fachgebunden – muss für jeden Befugten die Teilradiologie anwendenden Facharzt auch beim Weiterbilder seines Fachgebietes, der im Besitz der Fachkunde nach Röntgen-Verordnung ist und selbst die Teilradiologie ausübt, erwerbbar sein.

Begründung:

1.      Die Röntgen-Verordnung schreibt vor, dass der die Fachkunde vermittelnde Arzt selbst in ihrem Besitz sein muss. Das Berufsrecht sollte hier nicht im vorauseilenden Gehorsam Engpässe in der Weiterbildung schaffen.

2.      Alle Röntgenstrahlen anwendenden Ärzte, die fachlich an ihre Gebietsgrenzen gebunden sind, unterliegen den gleichen Anforderungen an Qualität, Kontrolle und Strahlenschutz wie Radiologen.

3.      Es bestehen begründete Zweifel, dass genügend radiologische Weiterbildungsstellen für alle Gebiete, in denen ein Bedarf für die Teilradiologie besteht, vorgehalten werden können und diese auch bezahlt werden können. Die ½-jährige Weiterbildungszeit für Allgemeinmedizin in Kinderheilkunde sollte ein warnendes Beispiel sein.

© 2003, Bundesärztekammer.