BESCHLUSSANTRAG II – 82
Auf
Antrag von Herrn Mälzer (Drucksache II-82)
beschließt der 106. Deutsche Ärztetag:
Die gesamte
Weiterbildungszeit für die Zusatzweiterbildung kann während einer
Facharztweiterbildung bei einem für diese Zusatzweiterbildung Befugten gemäß
§ 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden.
Begründung:
Der bisherige Entwurf würde
zu einer Verlängerung der Weiterbildungszeit um 6 Monate führen im
Vergleich zur bisherigen Lösung. Dies ist auch nicht erforderlich nach der Röntgenverordnung.
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