Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 38

Der Antrag von Herr Dr. Carl, Dr. Methke und Dr. Wesiak (Drucksache II-38) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird gebeten, in die Weiterbildungsordnung aufzunehmen:

Zusatzweiterbildung: „fachgebundene Rehabilitation“ für die Gebiete/Fachärzte für Orthopädie/Unfallchirurgie, Chirurgie, Innere Medizin und Neurologie.

Die Aufnahme der modularen Rehabilitation entspräche der Systematik in anderen Bereichen dieser Weiterbildungsordnung, z. B. der fachgebundenen Psychotherapie.

Es wird folgende Definition vorgeschlagen:

„Die Zusatzweiterbildung umfasst, in Ergänzung zu den genannten Facharztkompetenzen, die rehabilitationsspezifische Diagnostik und Behandlung sowie Prävention der fachbezogenen Erkrankungen, bei denen eine vorübergehende oder andauernde Behinderung vorhanden ist bzw. droht.

Weiterbildungszeit

24 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten nach § 5 Absatz 1, davon können 12 Monate in der Weiterbildung zum Facharzt angerechnet werden.“

Begründung:

Die besondere Stellung der Rehabilitation neurologischer, interner und orthopädisch/unfallchirurgischer Erkrankungen und Verletzungen und ihre sozialökonomische Bedeutung bedürfen einer speziellen Qualifizierungsmöglichkeit im jeweiligen Fach – Organspezialist mit rehabilitativer Zusatzweiterbildung.

Dies wird durch Stellungnahmen der Leistungsträger Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Landesversicherungsanstalten (LVAen) und Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) bestätigt.

Der Antrag wird unterstützt durch: Deutsche Gesellschaft für Neurologie, Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin, Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie, Deutsche Gesellschaft für Chirurgie, dem Berufsverband Deutscher Nervenärzte, Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie, Berufsverband Deutscher Internisten und Berufsverband der Deutschen Chirurgen.

© 2003, Bundesärztekammer.