BESCHLUSSANTRAG II – 88
Der Antrag von Dr. Clever, PD Dr. Benninger und Dr. Dietsche (Drucksache
II-88) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der
Bundesärztekammer überwiesen:
Die Suchtmedizin wird unter
Abschnitt C in den Katalog der Zusatzweiterbildungen aufgenommen.
Begründung:
Die Suchtmedizin als
Querschnittsaufgabe praktisch aller Gebiete wird in Zukunft an Bedeutung
gewinnen. In den Richtlinien der BÄK zur BtmVV (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung) wird eine suchttherapeutische Grundqualifikation
gefordert. Alkoholerkrankung, Medikamentenabhängigkeit, Nikotinsucht,
Essstörungen, Spiel- und Internetsucht sind bedeutende Krankheitserscheinungen
von Suchtkrankheit.
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