Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 33

Auf Antrag von Frau Schlang (Drucksache II-33) beschließt der 106. Deutsche Ärztetag:

Der 106. Deutsche Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer auf sicherzustellen, dass Weiterbildungsinhalte auch Teilzeitbeschäftigten im Rahmen ihrer tariflich vereinbarten Arbeitszeit vermittelt werden.

Begründung:

Eine adäquate Weiterbildung ist während der Bereitschaftsdienstzeit nicht möglich. Teilzeitstellen können deshalb nur dann Weiterbildungsstellen sein, wenn die Anzahl der Dienste im Verhältnis zur Reduzierung der Wochenarbeitszeit steht.

© 2003, Bundesärztekammer.