BESCHLUSSANTRAG II – 33
Auf
Antrag von Frau Schlang (Drucksache II-33) beschließt der
106. Deutsche Ärztetag:
Der 106. Deutsche Ärztetag
fordert den Vorstand der Bundesärztekammer auf sicherzustellen, dass
Weiterbildungsinhalte auch Teilzeitbeschäftigten im Rahmen ihrer tariflich
vereinbarten Arbeitszeit vermittelt werden.
Begründung:
Eine adäquate Weiterbildung
ist während der Bereitschaftsdienstzeit nicht möglich. Teilzeitstellen können
deshalb nur dann Weiterbildungsstellen sein, wenn die Anzahl der Dienste im
Verhältnis zur Reduzierung der Wochenarbeitszeit steht.
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