BESCHLUSSANTRAG II – 76
Auf Antrag von Frau Dr. Berendes,
Frau Dr. Kramer und Frau PD Dr. John-Mikolajewski (Drucksache
II-76) beschließt der 106. Deutsche Ärztetag:
In Anlehnung an die Anträge
Nr. VI 48 und VI 64 vom 105. Deutschen Ärztetag in Rostock fordert der
Deutsche Ärztetag den Vorstand, die zuständigen Ausschüsse und Kommissionen
auf, bei der Diskussion der Inhalte der Weiterbildungsordnung das Thema Gewalt
und insbesondere „häusliche Gewalt“ und ihre gesundheitlichen Auswirkungen
entsprechend zu berücksichtigen, insbesondere bei der inhaltlichen Gestaltung
der Fächer Allgemeine und Innere Medizin, Gynäkologie, Urologie, Pädiatrie,
Chirurgie und den sogenannten „Psychofächern“.
Begründung:
Gewalt und ihre
gesundheitlichen Auswirkungen sind ein Problem, das alle Bevölkerungsgruppen
erfasst (5-10 %) mit entsprechender Dimension.
Es bedarf innerhalb der Ärzteschaft der entsprechenden Sensibilisierung für Erkennen, Erfassen und
Dokumentation von Akut- und Langzeitfolgen und der adäquaten Gesprächsführung
und Case-Management.
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