Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP III: Palliativmedizinische Versorgung in Deutschland

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG III – 6

Der Antrag von Herrn Zimmer, Herrn Weigeldt und Dr. Hansen (Drucksache III-6) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen: 

Der Deutsche Ärztetag bekräftigt die bereits in der Vergangenheit getroffene Feststellung, dass die Betreuung und Begleitung Sterbender außergewöhnliche Anforderungen an Ärzte und Pflegende stellt.

Zu viele alte und schwerstkranke Menschen sterben in Deutschland in Krankenhäusern. Bei den meisten Menschen überwiegt dagegen nach wie vor der Wunsch, am Lebensende in der vertrauten heimischen Umgebung sterben zu können. Bei der Sterbebegleitung und insbesondere bei der palliativmedizinischen Betreuung haben Ärzte eine große Verantwortung. Gerade Hausärzte, zu denen ältere Menschen eine besondere – oft über die medizinische Betreuung im engeren Sinne hinausgehende – Beziehung haben, werden sich dieser Aufgabe in Zukunft noch stärker zu stellen haben. Der Deutsche Ärztetag befürwortet deshalb, dass das Thema Palliativmedizin stärker als bisher in die hausärztliche Weiterbildung integriert wird. Er befürwortet darüber hinaus eine weitere Professionalisierung in diesem Bereich durch die Einführung einer zusätzlichen Qualifikation im Weiterbildungsrecht.

Die Delegierten des Deutschen Ärztetages betonen, dass Strukturen geschaffen werden müssen, die ermöglichen, dass spezialisierte Palliativmediziner und allgemein-palliativmedizinisch weitergebildete Hausärzte in enger Kooperation mit den Pflegeberufen, den Angehörigen und dem weiteren sozialen Umfeld die Bedürfnisse der Sterbenden in den Mittelpunkt stellen können. Dazu müssen im Weiterbildungsrecht und im Sozialrecht Rahmenbedingungen für eine flächendeckende palliativmedizinische Versorgung geschaffen werden: Eine wünschenswerte Spezialisierung ärztlichen und pflegerischen Personals an stationären Einrichtungen oder von besonders im Rahmen ambulanter Hospiz- und Palliativdienste kann dabei zur Sicherung einer flächendeckenden Betreuung nur im Zusammenwirken mit der palliativmedizinischen Begleitung in der hausärztlichen Versorgungsebene sinnvoll sein.

© 2003, Bundesärztekammer.