ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
III – 6Der
Antrag von Herrn Zimmer, Herrn Weigeldt und Dr.
Hansen (Drucksache III-6) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der
Bundesärztekammer überwiesen:
Der Deutsche Ärztetag bekräftigt die bereits in der
Vergangenheit getroffene Feststellung, dass die Betreuung und Begleitung
Sterbender außergewöhnliche Anforderungen an Ärzte und Pflegende stellt.
Zu viele alte
und schwerstkranke Menschen sterben in Deutschland in
Krankenhäusern. Bei den meisten Menschen überwiegt dagegen nach wie vor der
Wunsch, am Lebensende in der vertrauten heimischen Umgebung sterben zu können.
Bei der Sterbebegleitung und insbesondere bei der palliativmedizinischen
Betreuung haben Ärzte eine große Verantwortung. Gerade Hausärzte, zu denen ältere
Menschen eine besondere – oft über die medizinische Betreuung im engeren Sinne
hinausgehende – Beziehung haben, werden sich dieser Aufgabe in Zukunft noch
stärker zu stellen haben. Der Deutsche Ärztetag befürwortet deshalb, dass das
Thema Palliativmedizin stärker als bisher in die hausärztliche Weiterbildung
integriert wird. Er befürwortet darüber hinaus eine weitere
Professionalisierung in diesem Bereich durch die Einführung einer zusätzlichen
Qualifikation im Weiterbildungsrecht.
Die Delegierten
des Deutschen Ärztetages betonen, dass Strukturen
geschaffen werden müssen, die ermöglichen, dass spezialisierte
Palliativmediziner und allgemein-palliativmedizinisch weitergebildete Hausärzte
in enger Kooperation mit den Pflegeberufen, den Angehörigen und dem weiteren
sozialen Umfeld die Bedürfnisse der Sterbenden in den Mittelpunkt stellen
können. Dazu müssen im Weiterbildungsrecht und im Sozialrecht Rahmenbedingungen
für eine flächendeckende palliativmedizinische Versorgung geschaffen werden:
Eine wünschenswerte Spezialisierung ärztlichen und pflegerischen Personals an
stationären Einrichtungen oder von besonders im Rahmen ambulanter Hospiz- und
Palliativdienste kann dabei zur Sicherung einer flächendeckenden Betreuung nur
im Zusammenwirken mit der palliativmedizinischen Begleitung in der
hausärztlichen Versorgungsebene sinnvoll sein.
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