BESCHLUSSANTRAG IV – 2neu
Auf
Antrag von Frau Haus (Drucksache IV-2neu) beschließt der 106. Deutsche
Ärztetag:
Der Vorstand der
Bundesärztekammer erhält den Auftrag, zum nächsten Deutschen Ärztetag einen
Änderungsvorschlag der Berufsordnung in einem eigenen Tagesordnungspunkt
vorzulegen, der neue Möglichkeiten der Erweiterung der fachlichen Zusammenarbeit
eröffnet. Folgende Gesichtspunkte sollen u. a. dabei berücksichtigt
werden:
Ärztinnen und Ärzte dürfen in
einer Zweigpraxis
§
in
Kooperation mit anderen niedergelassenen Ärzten am Ort der Niederlassung, ggf.
auch überregional, Sprechstunden abhalten,
§
in
Kooperation mit Krankenhausärzten am Ort der Niederlassung, ggf. auch überregional,
Sprechstunden abhalten,
§
an mehreren
Stellen Sprechstunden abhalten.
Begründung:
Um eine engere Verzahnung
innerhalb der ambulanten Versorgung sowie zwischen der ambulanten und
stationären Versorgung nach freier Vereinbarung unter den beteiligten Ärzten
und Krankenhäusern zu ermöglichen, ist eine Überarbeitung der Berufsordnung
erforderlich. Die Ausübung des ärztlichen Berufs an mehreren Stellen zu
genehmigen ist auch deshalb sinnvoll, weil der freie Dienstleistungsverkehr für
Ärzte bereits EU-weit zugelassen ist. Gleichzeitig ist darauf hinzuwirken, dass
eine solche Kooperation durch die Zulassungsverordnung nicht behindert wird.
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