Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-)Berufsordnung

BESCHLUSSANTRAG IV – 2neu

Auf Antrag von Frau Haus (Drucksache IV-2neu) beschließt der 106. Deutsche Ärztetag:

Der Vorstand der Bundesärztekammer erhält den Auftrag, zum nächsten Deutschen Ärztetag einen Änderungsvorschlag der Berufsordnung in einem eigenen Tagesordnungspunkt vorzulegen, der neue Möglichkeiten der Erweiterung der fachlichen Zusammenarbeit eröffnet. Folgende Gesichtspunkte sollen u. a. dabei berücksichtigt werden:

Ärztinnen und Ärzte dürfen in einer Zweigpraxis

§         in Kooperation mit anderen niedergelassenen Ärzten am Ort der Niederlassung, ggf. auch überregional, Sprechstunden abhalten,

§         in Kooperation mit Krankenhausärzten am Ort der Niederlassung, ggf. auch überregional, Sprechstunden abhalten,

§         an mehreren Stellen Sprechstunden abhalten.

Begründung:

Um eine engere Verzahnung innerhalb der ambulanten Versorgung sowie zwischen der ambulanten und stationären Versorgung nach freier Vereinbarung unter den beteiligten Ärzten und Krankenhäusern zu ermöglichen, ist eine Überarbeitung der Berufsordnung erforderlich. Die Ausübung des ärztlichen Berufs an mehreren Stellen zu genehmigen ist auch deshalb sinnvoll, weil der freie Dienstleistungsverkehr für Ärzte bereits EU-weit zugelassen ist. Gleichzeitig ist darauf hinzuwirken, dass eine solche Kooperation durch die Zulassungsverordnung nicht behindert wird.

© 2003, Bundesärztekammer.