ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
V – 22
Auf
Antrag von Dr. Lipp (Drucksache V-22) fasst der 106. Deutsche Ärztetag
folgende Entschließung:
Der Deutsche Ärztetag
empfiehlt der Kultusministerkonferenz, im Rahmen der Umsetzung der
8. Novelle der Approbationsordnung für Ärzte die verpflichtende Evaluation
der Lehre nach bundeseinheitlichen Kriterien zu gestalten.
Begründung:
Um eine reale Bewertung der
akademischen Lehre in der Bundesrepublik Deutschland sicherzustellen, ist eine
durchgängige Transparenz ihrer Leistungsbewertung unabdingbar. Nur hierdurch
kann die Qualität der ärztlichen Ausbildung gesichert werden.
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