Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V – 51

Auf Antrag von Dr. Ungemach, Prof. Dr. Kunze und PD Dr. Benninger (Drucksache V-51) fasst der 106. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der Deutsche Ärztetag sieht die Hochschulmedizin grundsätzlich als öffentliche Aufgabe.

Deshalb müssen Hochschulkliniken in öffentlicher Trägerschaft bleiben. Nur so gelingt es, die nötige Transparenz bei den Entscheidungen, beim Aufbringen der Finanzmittel und bei deren Verwendung zu erreichen. Die Entwicklung der Hochschulmedizin kann durch demokratisch bestimmte Gremien nicht mehr oder nicht mehr unabhängig gesteuert werden. Zudem entstehen Gefahren für die Freiheit von Forschung und Lehre.

Der Deutsche Ärztetag fordert deshalb die Bundesländer auf, sich nicht durch angebliche finanzielle Vorteile bei der Finanzierung der Hochschulmedizin zur vollen oder teilweisen Privatisierung der Universitätskliniken verleiten zu lassen.

© 2003, Bundesärztekammer.