ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
V – 51
Auf
Antrag von Dr. Ungemach, Prof. Dr. Kunze und PD Dr. Benninger (Drucksache V-51)
fasst der 106. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der Deutsche Ärztetag sieht
die Hochschulmedizin grundsätzlich als öffentliche Aufgabe.
Deshalb müssen
Hochschulkliniken in öffentlicher Trägerschaft bleiben. Nur so gelingt es, die
nötige Transparenz bei den Entscheidungen, beim Aufbringen der Finanzmittel und
bei deren Verwendung zu erreichen. Die Entwicklung der Hochschulmedizin kann
durch demokratisch bestimmte Gremien nicht mehr oder nicht mehr unabhängig
gesteuert werden. Zudem entstehen Gefahren für die Freiheit von Forschung und
Lehre.
Der Deutsche Ärztetag fordert
deshalb die Bundesländer auf, sich nicht durch angebliche finanzielle Vorteile
bei der Finanzierung der Hochschulmedizin zur vollen oder teilweisen
Privatisierung der Universitätskliniken verleiten zu lassen.
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