BESCHLUSSANTRAG V
– 43
Auf
Antrag von Frau Künanz, Dr. Dominik und Frau PD Dr. John-Mikolajewski (Drucksache V-43) beschließt der
106. Deutsche Ärztetag:
Der 106. Deutsche
Ärztetag beauftragt den Vorstand der Bundesärztekammer, sich in den zuständigen
EU-Gremien dafür einzusetzen, dass Weiterbildung in Teilzeit zukünftig flexibel
gestaltet werden kann.
Eine Weiterbildung in
Teilzeit soll grundsätzlich unabhängig von starren zeitlichen Mindestvorgaben
(wie z. B. „... der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit“) anrechenbar
sein.
Dies entspricht auch dem
Beschluss des 104. Deutschen Ärztetages zu § 4, Absatz 6, des
Allgemeinen Teils der (Muster-)Weiterbildungsordnung:
„Eine Weiterbildung in
Teilzeit ist anteilig anzurechnen; die Weiterbildungszeit verlängert sich
entsprechend.“
Begründung:
Der Bedarf an
Teilzeit-Weiterbildungsstellen hat sich nicht geändert; er ist weiterhin groß.
Außerdem ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal nicht alleine der Zeitfaktor, sondern
die Qualität der pro Zeiteinheit vermittelten Weiterbildungsinhalte.
Flexible Arbeitszeitmodelle
sind zu etablieren und zu fördern.
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