Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG V – 43

Auf Antrag von Frau Künanz, Dr. Dominik und Frau PD Dr. John-Mikolajewski (Drucksache V-43) beschließt der 106. Deutsche Ärztetag:

Der 106. Deutsche Ärztetag beauftragt den Vorstand der Bundesärztekammer, sich in den zuständigen EU-Gremien dafür einzusetzen, dass Weiterbildung in Teilzeit zukünftig flexibel gestaltet werden kann.

Eine Weiterbildung in Teilzeit soll grundsätzlich unabhängig von starren zeitlichen Mindestvorgaben (wie z. B. „... der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit“) anrechenbar sein.

Dies entspricht auch dem Beschluss des 104. Deutschen Ärztetages zu § 4, Absatz 6, des Allgemeinen Teils der (Muster-)Weiterbildungsordnung:

„Eine Weiterbildung in Teilzeit ist anteilig anzurechnen; die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend.“

Begründung:

Der Bedarf an Teilzeit-Weiterbildungsstellen hat sich nicht geändert; er ist weiterhin groß. Außerdem ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal nicht alleine der Zeitfaktor, sondern die Qualität der pro Zeiteinheit vermittelten Weiterbildungsinhalte.

Flexible Arbeitszeitmodelle sind zu etablieren und zu fördern.

© 2003, Bundesärztekammer.