BESCHLUSSANTRAG V – 58
Der
Antrag von Frau Dr. Bühren (Drucksache V-58) wird zur
weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der Verlust von knapp
40 % der Erstsemester im Studienfach Medizin bis zum Beginn der
Weiterbildung bedeutet eine Bedrohung für die Aufrechterhaltung der flächendeckenden
Krankenversorgung in Klinik und Praxis.
Alle Verantwortlichen in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung
werden aufgefordert, in ihrem Kompetenzbereich dazu beizutragen, die Hauptprobleme
der Studierenden mit
Lehre, Ausbildung am Krankenbett und in der „Arzt-im-Praktikum-Phase“
möglichst umgehend zu verringern.
Dies umfasst u. a. neben
einer adäquaten Bezahlung für ärztliche Tätigkeit die persönliche
Vorbildfunktion, Verbesserung des Arbeitsklimas, familiengerechte Rahmenbedingungen,
Vermittlung von realitätsgerechten Zukunftsperspektiven und eine orientierende
Begleitung auf dem individuellen Berufsweg.
|