Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V – 17
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V – 17a

Auf Antrag von Dr. Ungemach, Herrn Henke und Dr. Mitrenga (Drucksache V-17) unter Berücksichtigung des Änderungsantrages von Dr. Ungemach, Herrn Henke und Dr. Mitrenga (Drucksache V-17a) fasst der 106. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 106. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, die Konvergenzphase auf fünf Jahre auszudehnen, um Fallpauschalen so zu entwickeln, dass sie das tatsächliche Leistungsgeschehen im Krankenhaus korrekt wiedergeben.

Die Umstellung von der bisherigen Krankenhausfinanzierung auf ein diagnoseorientiertes Fallpauschalensystem ist für die deutschen Krankenhäuser ein gigantischer Kraftakt. Die Vorbereitung auf die neue Form der Abrechnung hat die Krankenhausbeschäftigten mit vielen zusätzlichen Arbeiten belastet. Dabei zeigte sich, dass festgelegte Fallpauschalen zum Teil nachgebessert werden müssen und dass vermutlich nicht alle Krankenhausleistungen in diesem System abgebildet werden können. Dies gilt insbesondere für komplexe Leistungen, wie z. B. in der Intensivmedizin und bei Verlegungen. Dem muss dadurch Rechnung getragen werden, dass über Ausnahmeetatbestände die Finanzierung dieser Leistungen angemessen sichergestellt wird. Die Selbstverwaltung benötigt Zeit, um ein komplexes Leistungsgeschehen angemessen in einer Fallpauschale darstellen zu können.

Der 106. Deutsche Ärztetag erwartet deshalb vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, nicht vorschnell zum Instrument der Ersatzvornahme zu greifen. Ungeduld in diesem Bereich verstärkt lediglich die Zweifel daran, ob Krankenhausleistungen durch das neue System fair abgebildet werden. Eine zügige Umsetzung der neuen Krankenhausfinanzierung bedarf aber einer breiten Akzeptanz. Sie wird im Konsens leichter erreicht, als durch einseitige Festlegung. Aus der Sicht des 106. Deutschen Ärztetages ist es notwendig, bei der Kalkulation der Fallpauschalen das gesamte Leistungsgeschehen zu berücksichtigen und die Kosten für ärztliche Weiterbildung und Fortbildung in die resultierenden Vergütungen hineinzurechnen. Dieser Aufwand ist notwendig, um auch künftig den Patienten eine zeitgemäße, qualitativ hochwertige, ärztliche Versorgung bieten zu können, die die Entwicklung der Medizin berücksichtigt.

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