ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
V – 33
Auf
Antrag von Dr. Emminger (Drucksache V-33) fasst der
106. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Aus- und Weiterbildung des ärztlichen Nachwuchses muss auch unter DRG-Bedingungen gewährleistet werden können.
Budgetierung und DRG in den
Krankenhäusern führt zu einer deutlichen Reduktion der Arztstellen, auch und
insbesondere in kommunalen Krankenhäusern. Somit entfallen die erforderlichen
personellen Ressourcen, um den ärztlichen Nachwuchs auch außerhalb der
Universitäten aus- und weiterzubilden.
Krankenhaus- und Kostenträger
sind vom deutschen Ärztetag aufgefordert, diese Forderung bei der
Personalbemessung und bei der Ermittlung der „base rate“ unter DRG zu berücksichtigen.
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