Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V – 10

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache V-10) fasst der 106. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 106. Deutsche Ärztetag 2003 in Köln fordert die Bundesregierung auf, den Gebührenabschlag Ost für Ärzte endlich aufzuheben. Die Abwertung der Tätigkeit von Ärzten in Ostdeutschland muss endlich – 13 Jahre nach Wiedervereinigung – ein Ende haben. Die Gebührenabschläge verschärfen die ohnehin schwierige finanzielle Situation der Ärzte in den neuen Bundesländern.

Inzwischen ist der Gebührenabschlag Ost für Rechtsanwälte durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 07.11.2002 als nicht verfassungsgemäß aufgehoben worden. Bereits mit dem Kostenermäßigungssatz-Aufhebungsgesetz Berlin vom 01.02.2002 wurden Justizgebühren und Entschädigungen sowie Rechtsanwaltsgebühren für das Land Berlin angeglichen. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil hat nunmehr zur Folge, dass der Gesetzgeber bis zum Ende des Jahres 2003 den Gebührenabschlag Ost für Rechtsanwälte vollständig  aufheben muss. Die im Urteil angeführten Gründe gelten gleichermaßen auch für Ärzte; auch die ärztlichen Vergütungsunterschiede in Ost und West sind mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht mehr zu vereinbaren. Besonders krass zeigt sich dies in Berlin; die Leistungen der Ärzte im Ostteil sind – auch bei Behandlung von Patienten aus Berlin-West oder Ländern der alten Bundesrepublik – um 10 Prozent niedriger anzusetzen als die Honorare von Ärzten im Westteil Berlins, auch wenn sie Ostpatienten behandeln. Eine solch eklatante Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes darf nicht länger aufrecht erhalten werden. Auch die ordnungspolitisch fragwürdige Kopplung der GOÄ-Osthonorare an Bemessungsgrößen im Sozialleistungsbereich ist verfassungsrechtlich bedenklich.

Der 106. Deutsche Ärztetag fordert mit Nachdruck, Ärzte in Ostdeutschland und Ostberlin nicht länger zu diskriminieren und die GOÄ-Vergütungen unverzüglich anzugleichen. Die Bundesregierung darf bei Freien Berufen nicht mit zweierlei Maß messen.

© 2003, Bundesärztekammer.