Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V – 20

Auf Antrag von Frau Haus und Dr. Thomas (Drucksache V-20) fasst der 106. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Abschlag Ost für privatärztlich tätige Ärzte umgehend entfällt.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wegfall des Gebührenabschlags Ost für Rechtsanwälte vom 28.01.2003 ist deutlich geworden, dass es nicht länger hinnehmbar ist, dass freiberuflich erbrachte Leistungen in West und Ost ungleich vergütet werden. Eine ärztliche Leistung, die in Deutschland auf der Grundlage der Gebührenordnung (GOÄ) erbracht wird, muss in gleicher Höhe vergütet werden. Es gilt der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

© 2003, Bundesärztekammer.