ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
V – 18
Auf
Antrag von Herrn Henke, Dr. Mitrenga und Dr. Wolter
(Drucksache V-18) fasst der 106. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der 106. Deutsche Ärztetag
stellt mit großer Sorge fest, dass sich die Zahlungsmoral der gesetzlichen
Krankenkassen bei der Vergütung von Krankenhausleistungen in den letzten 12
Monaten drastisch verschlechtert hat.
Wie eine Umfrage des
Deutschen Krankenhausinstitutes (DKI) zeigte, erfolgte die Vergütung bei fast
drei Viertel der befragten 325 Häuser nicht fristgerecht, fast zwei Drittel der
Krankenhäuser klagten über eine teilweise oder gar komplette Zahlungsverweigerung.
Nach Hochrechnungen des DKI
hatten Ende 2002 die Krankenhäuser somit Außenstände von fast 1,3 Mrd.
Euro.
An dieser Praxis der
Krankenkassen hat sich nichts geändert. Auch 2003 kommen zahlreiche Häuser
immer wieder in Liquiditätsengpässe oder gar an den Rand der Insolvenz.
Eine aktuelle Kurzumfrage bei
zwei großen kommunalen bayerischen Krankenhäusern und einer Universitätsklinik
ergaben Außenstände von 4,7 Mio. Euro bis zu 16 Mio. Euro im Mai
2003.
Der 106. Deutsche
Ärztetag fordert daher die Aufsichtsbehörden und das Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung nachdrücklich auf, ihre Kontrollfunktion gegenüber den
Kostenträgern effizienter auszuüben und diese ungesetzlichen Zahlungspraktiken
der Krankenkassen umgehend abzustellen.
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