Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V – 54

Auf Antrag von Herrn Bodendieck (Drucksache V-54) fasst der 106. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der Aufsatz zu „Perspektiven der vertragsärztlichen Versorgung – droht in Deutschland eine Unterversorgung?“ des wissenschaftlichen Institutes der AOK (WIDO – Autoren: Joachim Klose und Dr. Thomas Uhlemann) wird zurückgewiesen (GGW 1/2003, 3. Jg.).

Begründung:

1.      Die Untersuchung geht davon aus, dass alle Ärzte ihr gesetzlich fixiertes Alter zum Ausscheiden aus der vertragsärztlichen Versorgung erreichen und dann erst ausscheiden (Untersuchungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung – Dr. Kopetsch und Befragung sächsischer Ärzte beweisen ein früher geplantes Ausscheiden aus dem Berufsleben)

2.      Die Untersuchung geht davon aus, dass die Bevölkerungsstruktur in den nächsten zehn Jahren gleich bleibt. Dem stehen allenthalben demographische Entwicklungen entgegen, welche eindeutig eine Verschiebung in Richtung höherer Lebensjahre beweisen. Damit erhöht sich der Versorgungsaufwand und die Mobilität wird deutlich geringer, damit steht die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung zur Disposition.

3.      Die Untersuchung unterstellt, dass planungsgebietsübergreifende Inanspruchnahme durch Patienten in einem relevanten Maße stattfindet, ohne Grenzen festzulegen.

4.      Die Untersuchung geht von einer Unterversorgung erst aus, wenn ein Versorgungsgrad von 75 % des Bedarfs unterschritten wird.

5.      Es wird bei der Beschreibung der Steigerung der Vertragsarztzahlen in den Jahren 1990 bis 2001 nicht auf die Wandlung der Gesundheitsversorgung eingegangen, damit wird indirekt die Leistung der ostdeutschen Ärzte bei der Umgestaltung des Gesundheitswesens in den neuen Ländern ignoriert.

6.      Tatsächliche, bereits heute bestehende Probleme in der vertragsärztlichen Versorgung, insbesondere in den ländlichen und östlichen Gebieten der neuen Bundesländern, werden nicht berücksichtigt.

© 2003, Bundesärztekammer.