ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
V – 37Der Antrag von Dr. Munte,
Dr. Hoppenthaller und Frau Dr. Pfaffinger
(Drucksache V-37) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der
Bundesärztekammer überwiesen:
Der Deutsche Ärztetag fordert
den Gesetzgeber auf, in dem Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG) eindeutig
zu regeln, dass Gesundheitszentren von freiberuflich tätigen Haus- und
Fachärzten geleitet und zusammen mit von ihnen angestellten, qualifizierten
Ärzten betrieben werden können.
Begründung:
Die angestrebte, enge,
fachübergreifende Kooperation von Ärzten ebenso, wie die verschiedener
Leistungserbringer in Gesundheitszentren, ist auch dann möglich, wenn die
Gesundheitszentren von freiberuflich tätigen Ärzten initiiert und geleitet
werden. Um dieses gesundheitspolitisch gewollte Versorgungsziel zu erreichen,
ist es nicht notwendig Gesundheitszentren nur als juristische Personen des
Privatrechts mit fremden Kapitalgebern (z. B. Medizinproduktherstellern,
Arzneimittelherstellern etc.) zu organisieren.
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