Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V – 37

Der Antrag von Dr. Munte, Dr. Hoppenthaller und Frau Dr. Pfaffinger (Drucksache V-37) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, in dem Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG) eindeutig zu regeln, dass Gesundheitszentren von freiberuflich tätigen Haus- und Fachärzten geleitet und zusammen mit von ihnen angestellten, qualifizierten Ärzten betrieben werden können.

Begründung:

Die angestrebte, enge, fachübergreifende Kooperation von Ärzten ebenso, wie die verschiedener Leistungserbringer in Gesundheitszentren, ist auch dann möglich, wenn die Gesundheitszentren von freiberuflich tätigen Ärzten initiiert und geleitet werden. Um dieses gesundheitspolitisch gewollte Versorgungsziel zu erreichen, ist es nicht notwendig Gesundheitszentren nur als juristische Personen des Privatrechts mit fremden Kapitalgebern (z. B. Medizinproduktherstellern, Arzneimittelherstellern etc.) zu organisieren.

© 2003, Bundesärztekammer.