ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V – 44
BESCHLUSSANTRAG V – 11
BESCHLUSSANTRAG V – 62
BESCHLUSSANTRAG V – 69
Auf
Antrag von Frau PD Dr. John-Mikolajewski, Frau Künanz und Frau Dr. Dominik (Drucksache V-44), auf Antrag
von Dr. Josten, Herrn Henke, Frau Künanz, Dr. Bicker, Frau Dr. Dominik und Dr. Mitrenga, (Drucksache V-11), auf Antrag von Prof. Dr. Lob,
Prof. Dr. Dr. Hoppe, Frau Dr. Auerswald, Dr. Crusius (Drucksache
V-62) und auf Antrag von Dr. Windhorst, Frau Dr. Kramer (Drucksache
V-69) schlägt der 106. Deutsche Ärztetag dem Vorstand der
Bundesärztekammer vor, folgende Themen als mögliche Beratungsgegenstände für
nächste Deutsche Ärztetage zu prüfen:
I Gestaltungs-,
Ausübungs- und Kooperationsformen ärztlicher Berufsausübung im Kontext mit der
Europäischen Union
Die
ständigen Änderungen im Bereich des EU-Rechts und die damit verbundenen
Auswirkungen auf die ärztliche Berufsausübung machen eine umfassende Analyse
des Status quo erforderlich mit dem Ziel, Hinweise zu geben für eine optimale
Nutzung sich evtl. eröffnender neuer Möglichkeiten ärztlicher Berufsausübung
und zur Vermeidung von Inländerdiskrimination.
II Zentralisierung
ärztlicher Leistungen in der medizinischen
Versorgung der Patientinnen und Patienten – Pro und Contra
Durch § 137 SGB V werden die Partner der Selbstverwaltung aufgefordert,
Mindestmengen für einen Katalog planbarer Leistungen festzulegen. Ärztinnen und
Ärzte oder Krankenhäuser, die diese Mindestmengen nicht erfüllen, sollen ab
2004 die betreffenden Leistungen nicht mehr erbringen dürfen. Ziel der Zentrenbildung
soll eine Bündelung der Kompetenz sowie eine Qualitätssteigerung in der
Erbringung medizinischer Leistungen sein.
Ein
Beispiel hierfür ist die Vorgabe des Gesundheitsministeriums in NRW im Rahmen
der Krankenhausplanung in NRW sogenannte Brustzentren zu bilden. Die daraus
resultierende Konzentrierung der Brustoperationen zur Behandlung der Frauen bei
Brustkrebs auf ca. 50 Krankenhäuser wird die Versorgungslandschaft deutlich
ändern. Auch für andere Behandlungsverfahren plant der Gesetzgeber, die
Leistungen auf weniger Ärztinnen, Ärzte und Häuser als bisher zu konzentrieren.
Neu ist, dass sich die Zentrierung medizinischer Leistungen nicht mehr aus den
Versorgungsstufen der Landeskrankenhauspläne und der Weiterentwicklung der
ärztlichen Weiterbildung ergibt, sondern von außen durch die Politik ein
Eingriff in die bisherige Entwicklung der Spezialisierungen erfolgt.
Als Hauptargument für die Änderung des § 137 SGB V wird von der
Politik die Sicherung/Verbesserung der Versorgungsqualität durch Festlegung von
Mindestmengen genannt.
Hieraus ergeben sich dringende Fragen
in den langfristigen Folgen für die
Qualität der Versorgung unserer Patienten und ihrem Zugang zum System der gesundheitlichen
Versorgung:
§ Warum wird
eine Zentralisierung durch Mindestmengenvorgaben insbesondere bei häufig
durchgeführten Eingriffen angestrebt und nicht bei selten durchgeführten Behandlungsverfahren,
wie dem Ösophagus-Karzinom und dem Pankreas-Karzinom? Besteht nicht gerade hier
nach den vorliegenden Untersuchungen wahrscheinlich eine hinreichende
Korrelation im Hinblick auf eine angestrebte Verbesserung der Versorgung?
§ Dient eine
Konzentration von Leistungen auf Zentren langfristig der Verbesserung der
Patientenversorgung oder führen die zeitgleich angreifenden Änderungen der
Krankenhauspläne mit Fallzahlkomponenten, den Diagnosis Related
Groups und den Disease
Management Programmen in ihrem Zusammenwirken zu erheblichen Engpässen und
Warteschlangen in der Gesundheitsversorgung?
§ Ergeben
sich zusätzliche Schnittstellen (Hausarzt / Facharzt / Stationäre
Grundversorgung / Zentrum für ausgewählte Erkrankungen) und damit Engpässe und
Fehlerquellen im Zugang zur ärztlichen Versorgung?
§ Wiegt eine
erwartete Qualitätssteigerung durch Spezialisierung auf wenige Krankheitsbilder
mit Mindestmengenregelung in diesen Zentren den Wegfall der wohnortnahen
Versorgung und der kontinuierlichen und ganzheitlichen Betreuung insbesondere
der Patienten auf, die an mehreren Krankheiten leiden?
§ Welche
rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen wird die Zentrenbildung auf die
Patientenversorgung und für die Ärzteschaft und die Krankenhäuser haben?
§ Führt eine
Rezertifizierung von Institutionen zur Abweisung und
Aussteuerung von multimorbiden Risiko-Patienten, damit die formale Qualität der
Ergebnisse und das wirtschaftliche Ergebnis stimmen?
§ Sind auf
dieser Basis langfristige Investitionen in der Ausbildung, Weiterbildung und
Fortbildung der Mitarbeiter und in die Technik im Gesundheitswesen noch möglich?
§ Ist es
redlich, bei systemischen Erkrankungen mit lokalen Komponenten wie dem Mamma-Karzinom, die dafür vorgesehenen operativen Zentren
auf jährlicher Basis zu rezertifizieren, wenn sich
die Erkrankung über Jahrzehnte erstrecken kann und die operative Versorgung nur
eine Komponente in der Versorgungskette darstellt?
§ Welche
Alternativen existieren unter Berücksichtigung der Interessen der Patientinnen
und Patienten und ihrer Wünsche nach einer vertrauensvollen, kompetenten und
wohnortnahen gesundheitlichen Versorgung unter Berücksichtigung von Qualität
und Kosten?
III Ärztemangel
in Deutschland
Der Ärztemangel in Deutschland wird in den nächsten 10 Jahren zu einer schweren
Belastung für unsere Patienten und uns Ärzte selbst. Die Ursachen müssen
analysiert und öffentlich dargestellt werden.
Nur
der Deutsche Ärztetag kann allgemeingültige Vorschläge erarbeiten und für ihre
Umsetzung sorgen.
IV Integration
von ambulanter und stationärer Versorgung
Die
Integration von ambulanter und stationärer Versorgung als zukünftige sektorübergreifende
Versorgungsstruktur soll ein gesonderter Tagesordnungspunkt zeitnah auf einem
der nächsten Ärztetage sein.
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