Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V – 44
BESCHLUSSANTRAG V – 11
BESCHLUSSANTRAG V – 62
BESCHLUSSANTRAG V – 69


Auf Antrag von Frau PD Dr. John-Mikolajewski, Frau Künanz und Frau Dr. Dominik (Drucksache V-44), auf Antrag von Dr. Josten, Herrn Henke, Frau Künanz, Dr. Bicker, Frau Dr. Dominik und Dr. Mitrenga, (Drucksache V-11), auf Antrag von Prof. Dr. Lob, Prof. Dr. Dr. Hoppe, Frau Dr. Auerswald, Dr. Crusius (Drucksache V-62) und auf Antrag von Dr. Windhorst, Frau Dr. Kramer (Drucksache V-69) schlägt der 106. Deutsche Ärztetag dem Vorstand der Bundesärztekammer vor, folgende Themen als mögliche Beratungsgegen­stände für nächste Deutsche Ärztetage zu prüfen:

I     Gestaltungs-, Ausübungs- und Kooperationsformen ärztlicher Berufsausübung im Kontext mit der Europäischen Union

Die ständigen Änderungen im Bereich des EU-Rechts und die damit verbundenen Auswirkungen auf die ärztliche Berufsausübung machen eine umfassende Analyse des Status quo erforderlich mit dem Ziel, Hinweise zu geben für eine optimale Nutzung sich evtl. eröffnender neuer Möglichkeiten ärztlicher Berufsausübung und zur Vermeidung von Inländerdiskrimination.

II     Zentralisierung ärztlicher Leistungen in der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten – Pro und Contra

Durch § 137 SGB V werden die Partner der Selbstverwaltung aufgefordert, Mindestmengen für einen Katalog planbarer Leistungen festzulegen. Ärztinnen und Ärzte oder Krankenhäuser, die diese Mindestmengen nicht erfüllen, sollen ab 2004 die betreffenden Leistungen nicht mehr erbringen dürfen. Ziel der Zentrenbildung soll eine Bündelung der Kompetenz sowie eine Qualitätssteigerung in der Erbringung medizinischer Leistungen sein.

Ein Beispiel hierfür ist die Vorgabe des Gesundheitsministeriums in NRW im Rahmen der Krankenhausplanung in NRW sogenannte Brustzentren zu bilden. Die daraus resultierende Konzentrierung der Brustoperationen zur Behandlung der Frauen bei Brustkrebs auf ca. 50 Krankenhäuser wird die Versorgungslandschaft deutlich ändern. Auch für andere Behandlungsverfahren plant der Gesetzgeber, die Leistungen auf weniger Ärztinnen, Ärzte und Häuser als bisher zu konzentrieren. Neu ist, dass sich die Zentrierung medizinischer Leistungen nicht mehr aus den Versorgungsstufen der Landeskrankenhauspläne und der Weiterentwicklung der ärztlichen Weiterbildung ergibt, sondern von außen durch die Politik ein Eingriff in die bisherige Entwicklung der Spezialisierungen erfolgt.

Als Hauptargument für die Änderung des § 137 SGB V wird von der Politik die Sicherung/Verbesserung der Versorgungsqualität durch Festlegung von Mindestmengen genannt.

Hieraus ergeben sich dringende Fragen in den langfristigen Folgen für die Qualität der Versorgung unserer Patienten und ihrem Zugang zum System der gesundheitlichen Versorgung:

§    Warum wird eine Zentralisierung durch Mindestmengenvorgaben insbesondere bei häufig durchgeführten Eingriffen angestrebt und nicht bei selten durchgeführten Behandlungsverfahren, wie dem Ösophagus-Karzinom und dem Pankreas-Karzinom? Besteht nicht gerade hier nach den vorliegenden Untersuchungen wahrscheinlich eine hinreichende Korrelation im Hinblick auf eine angestrebte Verbesserung der Versorgung?

§    Dient eine Konzentration von Leistungen auf Zentren langfristig der Verbesserung der Patientenversorgung oder führen die zeitgleich angreifenden Änderungen der Krankenhauspläne mit Fallzahlkomponenten, den Diagnosis Related Groups und den Disease Management Programmen in ihrem Zusammenwirken zu erheblichen Engpässen und Warteschlangen in der Gesundheitsversorgung?

§    Ergeben sich zusätzliche Schnittstellen (Hausarzt / Facharzt / Stationäre Grundversorgung / Zentrum für ausgewählte Erkrankungen) und damit Engpässe und Fehlerquellen im Zugang zur ärztlichen Versorgung?

§    Wiegt eine erwartete Qualitätssteigerung durch Spezialisierung auf wenige Krankheitsbilder mit Mindestmengenregelung in diesen Zentren den Wegfall der wohnortnahen Versorgung und der kontinuierlichen und ganzheitlichen Betreuung insbesondere der Patienten auf, die an mehreren Krankheiten leiden?

§    Welche rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen wird die Zentrenbildung auf die Patientenversorgung und für die Ärzteschaft und die Krankenhäuser haben?

§    Führt eine Rezertifizierung von Institutionen zur Abweisung und Aussteuerung von multimorbiden Risiko-Patienten, damit die formale Qualität der Ergebnisse und das wirtschaftliche Ergebnis stimmen?

§    Sind auf dieser Basis langfristige Investitionen in der Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung der Mitarbeiter und in die Technik im Gesundheitswesen noch möglich?

§    Ist es redlich, bei systemischen Erkrankungen mit lokalen Komponenten wie dem Mamma-Karzinom, die dafür vorgesehenen operativen Zentren auf jährlicher Basis zu rezertifizieren, wenn sich die Erkrankung über Jahrzehnte erstrecken kann und die operative Versorgung nur eine Komponente in der Versorgungskette darstellt?

§    Welche Alternativen existieren unter Berücksichtigung der Interessen der Patientinnen und Patienten und ihrer Wünsche nach einer vertrauensvollen, kompetenten und wohnortnahen gesundheitlichen Versorgung unter Berücksichtigung von Qualität und Kosten?

III    Ärztemangel in Deutschland

Der Ärztemangel in Deutschland wird in den nächsten 10 Jahren zu einer schweren Belastung für unsere Patienten und uns Ärzte selbst. Die Ursachen müssen analysiert und öffentlich dargestellt werden.

Nur der Deutsche Ärztetag kann allgemeingültige Vorschläge erarbeiten und für ihre Umsetzung sorgen.

IV   Integration von ambulanter und stationärer Versorgung

Die Integration von ambulanter und stationärer Versorgung als zukünftige sektorübergreifende Versorgungsstruktur soll ein gesonderter Tagesordnungspunkt zeitnah auf einem der nächsten Ärztetage sein.

© 2003, Bundesärztekammer.